AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 08.07.2026 01:45 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-60418-2024/

FGTS Bexbach - Objektplanung

Notice-ID: ted-60418-2024 · Procedure-ID: 8062cc3b-813d-47ea-8089-beebb2adf719

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Bexbach
Veröffentlicht
30.01.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Stadt Bexbach beabsichtigt die Sanierung der Freiwilligen Ganztagsschule (FGTS) Martin-Niemöller-Haus im Stadtteil Frankenholz. Das Martin-Niemöller-Haus als evangelisches Gemeindezentrum fungiert als Begegnungsstätte und Treffpunkt der ökumenischen Gemeinde Frankenholz. Seit Januar 2022 werden in dem Ge-bäude zudem zwei Gruppen mit 40 Schülern der Schillerschule, die sich etwa 250 m südlich befin-det, in einer FGTS betreut. Nach Umbau und Erweiterung des Objektes sollen zukünftig sechs Ganztagsgruppen an diesem Standort betreut werden. Die Stadt Bexbach ist Eigentümerin des Martin-Niemöller-Hauses. Der Kirche wurde die Nutzung eines Teilbereiches vertraglich zugesichert. Die Vorgaben aus diesem Vertrag sind in der Umpla-nung des Bestandsgebäudes, d.h. die Trennung des Sakralbereiches und der FGTS, zu berücksich-tigen. Eine detaillierte Betriebsbeschreibung ist der Anlage 3 zum Projektexposé zu entnehmen. Für die individuellen Angebote im Nachmittagsbereich, die sowohl von FGTS-Personal als auch von Lehrpersonal betreut werden, ist ein großzügiges und vielfältiges Raumangebot erforderlich. Dabei insbesondere: - 6 Gruppenräume (multifunktionale Nutzung, integrierter Kreativraum mit Werkbänken) Der Speisesaal (s.u.) kann als Gruppenraum genutzt werden. Somit werden nur 5 Grup-penräume benötigt. - Bedarfsgerechter Speisesaal (multifunktionale Nutzung) - Bedarfsgerechte Küche - Foyer mit Garderobenbereich (Unterbringung von Eigentums-Spinde für die Kinder, Platz für Schulranzen, Schuhe etc.) - Geräte-/Abstellraum (Unterbringung der Spielgeräte für den Außenbereich, z.B. Räder, Roller, etc.) - Büroraum - Personalraum (Nutzung als Austauschort mit Eltern, Lehrer etc./ wird ebenfalls als zu-sätzliches Büro genutzt - Bedarfsgerechte Sanitäre Anlagen Die Ermittlung des Raumprogramms sowie der entsprechenden Bruttogrundflächen sind der bei-gefügten Anlage 4 zum Projektexposé zu entnehmen. Im Außenbereich soll ein Abstellraum in der Größe einer Garage für Spielgeräte etc. vorgesehen werden. Für die FGTS ist zudem folgende Anzahl Parkplätze vorzusehen: - 3 Mitarbeiterparkplätze - 2 Behindertenparkplätze - 4 Besucherparkplätze Da die Nutzung des Kirchenraumes nicht zu den gleichen Zeiten wie die Nutzung der FGTS statt-finden wird, müsste es ausreichend sein, die Parkplätze für die max. Nutzung vorzusehen. Der Kirchenraum fasst ca. 50 Personen. Je 15 Personen ist ein Parkplatz anzusetzen, somit wären hier vier Parkplätze ausreichend. Im Zuge der Genehmigungsplanung wäre dies nochmal zu überprü-fen. Die bestehenden Parkplätze sollten hier ausreichend sein. Im Lageplan der Genehmigungs-planung des Gemeindehauses wurden 15 Parkplätze vorgesehen. Die Stadt Bexbach schreibt als Schulträgerin vorliegend insofern Architektenleistungen i.S.v. § 73 VgV zum Umbau und Erweiterung der FGTS Martin-Niemöller-Haus aus. Gegenstand der Aus-schreibung sind auf Grundlage einer vorliegenden Bedarfsplanung die Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 34 HOAI mit Grund- und besonderen Leistungen. Es ist eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen vorgesehen. Zunächst sollen die Leistungsphasen 1-4 vergeben werden. Parallel zum hier vorliegenden Verfahren wird in einem gesonderten Verfahren die Leis-tungen der Technischen Gebäudeausrüstung sowie der Tragwerksplanung ausgeschrieben.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).