AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Meißner Straße in Radebeul - Ausbau zwischen Gradsteg und Friedsteinstraße
Stammdaten
- Auftraggeber
- Dresdner Verkehrsbetriebe AG, Dresden
- Veröffentlicht
- 15.09.2025
- Frist (Submission)
- 16.10.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Die Große Kreisstadt Radebeul (GKR) und die Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DVB AG) planen als Auftraggebergemeinschaft gemeinsam den Ausbau der Meißner Straße in Radebeul zwischen Gradsteg und Friedsteinstraße. Inhalt und Umfang dieses komplexen Bauvorhabens ist der grundhafte Ausbau des Straßenabschnittes inkl. Fahrbahn, Gleisanlagen, Fahrleitung, öffentlicher Beleuchtung, Gehwege sowie der barrierefreie Ausbau der Haltestellen "Flemmingstraße" und "Moritzburger Straße". Des Weiteren werden die Gleisanlagen in der Gleisschleife Radebeul West und die beiden Aufstellgleise profilfrei für den neuen Stadtbahnwagen hergerichtet. Die AGG beabsichtigt folgenden Planungs- und Bauleitungsleistungen für die Leistungsphasen 1 bis 4, sowie für die Option 1 Lph. 5 bis 7 und Option 2 Lph. 8 und 9 zu vergeben: Flächenplanung gemäß HOAI 2021 Teil 2, Abschnitt 2, § 26 i.V.m. Anlage 4 Landschaftspflegerischer Begleitplan, Objektplanung gemäß HOAI 2021 Teil 3, Abschnitt 4, § 47 i.V.m. Anlage 13 Verkehrsanlagen, Fachplanung gemäß HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 2, § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15 Technische Ausrüstung sowie Besondere Leistungen.
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 16.10.2025
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig, Leipzig
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.