AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 15.05.2026 21:26 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-605467-2025/

Deutschland – Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen – Erschließung Gewerbepark Urfeld - Objektplanung Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen

Notice-ID: ted-605467-2025 · Procedure-ID: f75f41aa-d601-4d98-97ba-24026efd709a

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Stammdaten

Auftraggeber
Wesselinger Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (WEGE)
Veröffentlicht
17.09.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Beratung & Dienstleistungen

Beschreibung

Auftragsgegenstand des Vergabeverfahrens sind die Objektplanungsleistungen für - Ingenieurbauwerke gemäß § 41 HOAI für die LPH 1-8 gemäß § 43 Abs. 1 HOAI, und - Die Objektplanungsleistungen für die Verkehrsanlagen gemäß § 45 HOAI für die LPH 1-8 gemäß § 47 Abs. 1 HOAI Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 3). Die zu erbringenden Grundleistungen sind gemäß § 43 Abs. 4 i.V.m. Anlage 12.1 der HOAI 2021 und § 47 Abs. 2 i.V.m. Anlage 13.1 der HOAI 2021 zu erbringen. Daneben sind die in der Leistungsbeschreibung aufgelisteten Besonderen Leistungen zu erbringen. Zu berücksichtigen ist, dass aufgrund der Aufteilung in die Nord- und Südflächen die Leistungen jeweils nach Süd und Nord getrennt angeboten und erbracht werden. Ingenieurbauwerke: - Kanalbaunord - Kanalbau Süd - Wasserversorgung Nord - Wasserversorgung Süd - Versickerungsbecken Verkehrsanlagen: - Nord/Süd Die weiteren Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (A3).

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).