AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 29.06.2026 17:14 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-606265-2024/

Lieferung eines Gerätewagen-Transport GW-T für die Feuerwehr Blaufelden

Notice-ID: ted-606265-2024 · Procedure-ID: 0a56df9a-8410-4918-83cf-c737c7e4c1da

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Blaufelden, Blaufelden
Veröffentlicht
05.10.2024
Frist (Submission)
14.11.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34144210 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Lieferung eines Gerätewagen-Transport GW-T auf einem passenden Fahrgestell mit Allradantrieb und mit Beladung und Rollcontainer für die Feuerwehr 74572 Blaufelden; aufgeteilt in vier Lose LOS 1 Fahrgestell und Aufbau; LOS 2 Beladung, LOS 3 Tragkraftspritze; LOS 4 Rollcontainer Ausschreibung entsprechend Landeserlass Baden-Württemberg, DIN EN 1846 Teil 1-3; DIN 14502 Teil 1-3 sowie der Leistungsbeschreibung

Lose

4 Lose.

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 4 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Laufzeiten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — LOS 1 Fahrgestell und Aufbau

Laufzeit
24 Monate

Los 2 — LOS 2 Beladung

Laufzeit
18 Monate

Los 3 — LOS 3 Tragkraftspritze

Laufzeit
12 Monate

Los 4 — LOS 4 Rollcontainer

Laufzeit
18 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
92 DAYS

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).