Vertrag über die öffentliche Versorgung mit Wasser und die Wegenutzung zum Betrieb des Wasserversorgungsnetzes in der Stadt Blaubeuren
Beschreibung
Die Stadt Blaubeuren macht bekannt, dass der mit der TWB-Technische Werke Blaubeuren GmbH abgeschlossene Vertrag über die Versorgung mit Wasser und den Betrieb des Wasserverorgungsnetzes in der Stadt Blaubeuren zum Ablauf des 31. Dezember 2025 endet. Das Vertragsgebiet erstreckt sich auf das Gemeindegebiet der Stadt Blaubeuren. Unternehmen, die am Neuabschluss eines ausschließlichen Vertrages über die öffentliche Versorgung mit Wasser und die Wegenutzung zum Betrieb des Wasserversorgungsnetzes mit der Stadt Blaubeuren für das Vertragsgebiet interessiert sind, werden aufgefordert, ihre Interessenbekundung innerhalb der unter Ziff. 5.1.12 genannten Frist (Interessenbekundungsfrist) bei der unter Ziff. 8.1 angegebenen Kontaktperson GERSEMANN Rechtsanwälte einzureichen. Maßgeblich für die Wahrung der Interessenbekundungsfrist ist der Eingang bei der genannten Kontaktperson. Die Übermittlung der Interessenbekundung per Fax oder per E-Mail ist zugelassen und für die Fristwahrung ausreichend. Nach Fristablauf eingehende Interessenbekundungen werden im weiteren Verfahren nicht mehr berücksichtigt (Ausschlussfrist). Nach fristgerechtem Eingang der Interessenbekundung werden den Interessenten weitere Verfahrensunterlagen zugesendet, aus denen sich der Verfahrensablauf, die Eignungsanforderungen und die Auswahlkriterien ergeben. Informationen über das im Vertragsgebiet belegene Wasserversorgungsnetz, die für eine Interessenbekundung erforderlich sind, können unter konkreter Darlegung der benötigten Daten bei der unter Ziff. 8.1 angegebenen Kontaktperson GERSEMANN Rechtsanwälte angefragt werden. Die Herausgabe von Daten erfolgt nach Prüfung und gegen vorherige Zeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Energie & Umwelt
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gesucht wird ein Konzessionsvertrag für die öffentliche Wasserversorgung und den Betrieb des Wasserversorgungsnetzes in Blaubeuren.
- Die Interessenbekundung muss bis zur genannten Frist bei GERSEMANN Rechtsanwälte eingereicht werden.
- Nach fristgerechtem Eingang erhalten Interessenten weitere Verfahrensunterlagen mit Eignungs- und Auswahlkriterien.
- Informationen zum Netz sind nach Prüfung und Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung verfügbar.
Die Stadt Blaubeuren sucht nach Interessenten für einen neuen Konzessionsvertrag zur öffentlichen Wasserversorgung und zum Betrieb des Wasserversorgungsnetzes.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (TED EU). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Rechtsverletzungen, die aus dieser Bekanntmachung erkennbar sind, sind bis zum Ablauf der Interessenbekundungsfrist gegenüber der unter Ziff. 8.1 angegebenen Kontaktperson GERSEMANN Rechtsanwälte in Textform zu rügen. Werden erkennbare Rechtsverletzungen nicht bis zum Ablauf vorstehend genannter Frist geltend gemacht, wird davon ausgegangen, dass Präklusion eingetreten ist und die entsprechenden Rechtsverletzungen zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr geltend gemacht werden können. Für die gerichtliche Geltendmachung von Rechtsverletzungen gelten die einschlägigen Rechtsvorschriften des Rechts der Bundesrepublik Deutschland.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vorinformation Sie sind hier
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1 Veröffentlichung
- 08.10.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
Preiseinschätzung
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