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Maßnahmen zur Elektrifizierung des Betriebsbereichs am Flughafen Köln/Bonn, Generalplanung: - Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1-8, - Objektplanung Ingenieurbauwerke, Leistungsphasen 1-8, - Objektplanung Verkehrsanlagen, Leistungsphasen 1-8, - Fachplanung Technische Ausrüstung, Leistungsphasen 1-8
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Los 1 VergebenMaßnahmen zur Elektrifizierung des Betriebsbereichs am Flughafen Köln/Bonn, Generalplanung: - Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1-8, - Objektplanung Ingenieurbauwerke, Leistungsphasen 1-8, - Objektplanung Verkehrsanlagen, Leistungsphasen 1-8, - Fachplanung Technische Ausrüstung, Leistungsphasen 1-8🏆 E.ON Drive Germany GmbH · München
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Lot-Detail aus Schwester-Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (gleiche procedure_id).
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Generalplanung für die Elektrifizierung von Ladeinfrastruktur am Flughafen Köln/Bonn.
- Leistungsphasen 1-8 für Objektplanung (Gebäude, Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen) und Fachplanung (Technische Ausrüstung).
- Umfasst Konzeptionierung von Ladepunkten, Kabeltrassen, Trafostationen und Netzanpassungen.
- Verkehrstechnische und flächenbezogene Anpassungen sind ebenfalls Teil der Planung.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
1. Konzeptionierung und Aufbau der Ladepunkte: - Planung von Anzahl, Typ und Lage der Ladepunkte in Abhängigkeit der verfügbaren Leistung, - Planung der Elektrotechnischen Anbindung & Ausführung der Ladepunkte; 2. Herstellung der Kabeltrassen zur Versorgung der Ladepunkte: - Ausbau von Kabelschutzrohrtrassen (inkl. Schächten) zur Versorgung der Ladepunkte, sowie zur Anbindung an das Bestandsnetz; 3. Neubau eventuell erforderlicher Trafostationen: - Bau von neuen Trafostationen zur Versorgung der Ladepunkte aus dem Mittelspannungsnetz, - Einbau entsprechender Schaltanlagen und Transformatoren; 4. Ausbau der Elektro-Netzinfrastruktur für den Betrieb der Ladepunkte: - Austausch von Kabeln, Verteilern, Schaltanlagen, Transformatoren; 5. Verkehrstechnische Konzeptionierung der Ladepunkte auf den vorgesehenen Flächen: - Verbesserung der Parkplatzanordnungen während der Ladevorgänge, - Berücksichtigung von Ein- und Ausfahren, - Berücksichtigung von Kurvenradien und Hindernissen, 6. Anpassung der Flächenentwässerung an die neue Parkplatzanordnung.
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📅 Laufzeit endet am 10.11.2028
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
2 von 3 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (67 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
Der Zuschlag erfolgt an den Bieter mit dem, nach Prüfung wirtschaftlichsten Angebot in Bezug auf den Preis.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegenVergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Auftragnehmer E.ON Drive Germany GmbH1 Veröffentlichung
- 03.09.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 6.669 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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