AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 11.06.2026 12:58 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-6079-2024/

Reinigungsleistungen Los1A und Los 1B

Notice-ID: ted-6079-2024 · Procedure-ID: d9e666fc-757e-490a-bdbd-675673d69181

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Stammdaten

Auftraggeber
Universität Siegen, Siegen
Veröffentlicht
02.01.2024
Frist (Submission)
08.02.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
72000000 — IT-Dienstleistungen
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Universität Siegen ist mit aktuell rund 16.000 Studierenden und über 2.000 Beschäftigten eine innovative und interdisziplinär ausgerichtete Universität. Der Auftraggeber vergibt mit diesem Verfahren die Reinigungsdienstleistungen in mehreren Liegenschaften in Siegen. Der Auftrag wird insgesamt in drei große Lose nach Gebäuden aufgeteilt. Diese Lose werden jeweils in Fachlose nach Unterhalts- und Glasreinigung unterteilt. Hintergrund der gewählten Aufteilung ist, dass sich die Universität Siegen gegenwärtig und in der näheren Zukunft in einem nachhaltigen Umstrukturierungsprozess befindet, von dem die Mehrheit der Standorte intensiv betroffen ist. Mit diesem Vergabeverfahren werden die Leistungen für Los 1 A - Unterhaltsreinigung und Los 1 B - Glas- und Rahmenreinigung vergeben.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
73 DAYS

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).