Vertrag geändert IT & Digitalisierung
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Rahmenvereinbarung Beratung Sächsisches Verwaltungsnetz Next Generation (NG) - Technisch-wirtschaftliche Beratung

Freistaat Sachsen, vertreten durch die Sächsische Staatskanzlei, diese vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID) — KDN - Kommunale DatenNetz GmbH

Beschreibung

Mit dem heutigen SVN 2.0 und dem Kommunalen Datennetz III ("KDN III") besitzen die Landesverwaltung und die Kommunen eine sehr leistungsfähige und flexible Kommunikations- und IT-Infrastruktur. Dieses exklusive Netz ist technologisch auf dem Stand der Technik, gekennzeichnet durch ein hohes Maß an Flexibilität und bietet bedarfsorientiert hohe Bandbreiten. Aufgrund der Beendigung der vertraglichen Betriebsphase zum 31. März 2025 ist die Weiterentwicklung des SVN 2.0 notwendig. Zur weiteren Erbringung des von der Verwaltung benötigten Leistungsspektrums muss eine Nachfolgeinfrastruktur (SVN NG) konzipiert und umgesetzt werden. Dies soll im Rahmen des Projektes SVN NG vorgenommen werden. Mittels der vorliegenden Ausschreibung wird beabsichtigt, rahmenvertraglich Beratungsleistungen zur Umsetzung des Projektes zu binden. Die technische Unterstützung wird in Form von Beratungsleistungen benötigt, um organisatorische, technische sowie wirtschaftliche Lösungen für die Zukunft aufzuzeigen und für die Vergabeunterlagen zu beschreiben.

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: IT & Digitalisierung

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Beratungsleistungen zur technischen, wirtschaftlichen und organisatorischen Konzeption der Nachfolgeinfrastruktur Sächsisches Verwaltungsnetz Next Generation (SVN NG).
  • Ziel ist die Erstellung von Vergabeunterlagen für die Umsetzung des Projektes.
  • Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung für Beratungsleistungen.
  • Der CPV-Code 72000000 deutet auf IT-Dienstleistungen hin.

Gesucht werden rahmenvertragliche Beratungsleistungen für die Konzeption und Umsetzung einer Nachfolgeinfrastruktur (SVN NG) für das Sächsische Verwaltungsnetz.

Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾

Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (TED EU). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

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  1. Vertragsänderung Sie sind hier oev

    Bestehender Vertrag modifiziert

    2 Veröffentlichungen

Preiseinschätzung

Basierend auf 3.052 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 264.640 €
Median 494.414 €
Oberes Quartil 2.484.000 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Stammdaten
Schwierigkeit Mittel KI
Auftraggeber Freistaat Sachsen, vertreten durch die Sächsische Staatskanzlei, diese vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID) — KDN - Kommunale DatenNetz GmbH
Veröffentlicht 17.09.2025
CPV-Code 72000000
IT-Dienstleistungen (Was ist das?)
Erfüllungsort Radebeul

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Vertragsänderung (?)
Bestehender Vertrag modifiziert

Ø Bieter in der Branche 6.6
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 61.763 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in IT & Digitalisierung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 18.817 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Schätzwert-Abweichung -2%
KMU-Bieteranteil 27%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche
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Erweiterte Daten

Quelle: TED EU · 2/3 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Verfahrensart

Zuletzt geprüft am 12.08.2026

Daten korrigieren →

Quelle: TED EU

Diese Bekanntmachung stammt aus der EU-Datenbank Tenders Electronic Daily. Reduzierter Datenumfang (Titel, Auftraggeber, CPV, Frist). Für vollständige Dokumente und alle Sprachen: