AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.deges.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19937cbab49-1561082717f1a4bb) · Abgerufen am 22.08.2026 14:52 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-608900-2025/

A81, TSF AS Ludwigsburg-Süd - AS Ludwigsburg-Nord, VKE E033, Verkehrstechnische Untersuchung

Notice-ID: ted-608900-2025 · Procedure-ID: 9beda678-6085-437e-b7ce-dbc72108eaab

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Stammdaten

Auftraggeber
DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH, Berlin
Veröffentlicht
16.09.2025
Frist (Submission)
17.10.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die vorliegende Maßnahme umfasst die baulichen Anpassungen zur Einrichtung der temporären Seitenstreifenfreigabe (TSF) an der BAB 81 zwischen der AS Ludwigsburg-Süd und der AS Ludwigsburg-Nord im Landkreis Ludwigsburg. Die Einrichtung der TSF ist im Rahmen der zwischen dem AD Leonberg und der AS Mundelsheim vorhandenen Streckenbeeinflussungsanlage (SBA) vorgesehen. Südlich der AS Ludwigsburg-Süd ging die SBA am 24.03.2014 in Betrieb. Durch die TSF wird zu den Hauptverkehrszeiten in erster Linie eine Verstetigung und Harmonisierung des bis 2035 in der Prognose auf bis zu ca. 141.500 Kfz/24h weiter steigenden Verkehrsaufkommens erreicht. Im Bundesverkehrswegeplan ist der Ausbau der A 81 lediglich als weiterer Bedarf mit Planungsrecht enthalten. Das bedeutet, dass mittelfristig kein Ausbau der A 81 erfolgen wird. Aus diesem Grund soll auf den genannten Abschnitt eine Temporäre Seitenstreifenfreigabe umgesetzt werden. Ziel der Verkehrsuntersuchung ist der Nachweis der Verkehrsqualität im Streckenabschnitt bei Umsetzung einer TSF und Umsetzung eines Verflechtungsstreifens.

Vertragslaufzeit

Periode
14 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
3 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).