AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1987938f1f0-64335e0393587d8f) · Abgerufen am 03.09.2026 16:03 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-610214-2025/

Lüftungsanlagen

Notice-ID: ted-610214-2025 · Procedure-ID: 30e4ab52-817e-4701-a750-3ebe8434cae9

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Stammdaten

Auftraggeber
Technische Universität Darmstadt, Darmstadt
Veröffentlicht
13.08.2025
Frist (Submission)
23.09.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45331210 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Bezeichnung des Auftrags: Lüftungstechnische Anlagen CPV-Code Hauptteil: Lüftungstechnik Kurze Beschreibung: Lüftungsanlagen Beschreibung II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) - Lüftungsanlagen Innenaufstellung - Druckbelüftungsanlagen - Lüftungsanlage für Batterieraum Beschreibung der Beschaffung: - Lüftungsanlagen Innenaufstellung 12.000 m³/h - Luftleitungsnetze ca-. 350 m²/660 m² gerade/Formtstück Kanal - 50 St. Brandschutzklappen - 22 m² L90 Kanal - Druckbelüftungsanlagen für Treppenhaus 30.000 m³/h mit schaltschrank - Lüftungsanlage für Batterieraum 50-310 m³/h

Vertragslaufzeit

Beginn
01.12.2025
Ende
11.12.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).