AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.06.2026 04:04 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-61162-2024/

Gebäudereinigung kreiseigene Liegenschaften Landkreis Märkisch-Oderland

Notice-ID: ted-61162-2024 · Procedure-ID: ef990273-c2bb-49e8-bb6a-e4123dd5f5d0

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Märkisch-Oderland / Fachdienst Organisation und Zentrale Vergabestelle, Seelow
Veröffentlicht
29.01.2024
Frist (Submission)
27.02.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90911200 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Geschätzter Wert
222.647 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Gebäudereinigung an drei kreiseigenen Liegenschaften des Landkreises Märkisch-Oderland

Lose

3 Lose (max. 3 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 3 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 2 — Kreisstraßenmeisterei Reichenberg

Geschätzter Wert
39.064 €

Los 3 — Förderschule Pritzhagen

Geschätzter Wert
121.671 €

Los 4 — Brecht-Weigel-Haus

Geschätzter Wert
61.912 €

Vertragslaufzeit

Beginn
01.05.2024
Ende
31.12.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
48 DAYS

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).