AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 23.05.2026 10:40 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-611986-2025/

Deutschland – Feuerwehrfahrzeuge – Beschaffung eines Rüstwagen - RW

Notice-ID: ted-611986-2025

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Oberammergau
Veröffentlicht
18.09.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34144210 — Transportmittel
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
717.722 €

Beschreibung

Die Gemeinde Oberammergau im Landkreis Garmisch-Partenkirchen beauftragt im Jahr 2025 die Beschaffung eines Rüstwagens (Neufahrzeug) für ihre Freiwillige Feuerwehr Oberammergau. Dabei erfolgt die Vergabe nach den Richtlinien für Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des kommunalen Feuerwehrwesens (Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien FwZR). Fahrzeug darf folgende Abmessungen nicht überschreiten: Fahrzeuglänge: max. 7.410 mm Breite: max. 2.550 mm am Aufbau (ohne Außenspiegel) Fahrzeughöhe 3.030 mm (beladen) Mehr Informationen in der Leistungsbeschreibung-Rüstwagen — Die Gemeinde Oberammergau im Landkreis Garmisch-Partenkirchen beauftragt im Jahr 2025 die Beschaffung eines Rüstwagens (Neufahrzeug) für ihre Freiwillige Feuerwehr Oberammergau. Dabei erfolgt die Vergabe nach den Richtlinien für Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des kommunalen Feuerwehrwesens (Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien FwZR). Fahrzeug darf folgende Abmessungen nicht überschreiten: Fahrzeuglänge: max. 7.410 mm Breite: max. 2.550 mm am Aufbau (ohne Außenspiegel) Fahrzeughöhe 3.030 mm (beladen) Mehr Informationen in der Leistungsbeschreibung-Rüstwagen

Vergabe-Status

Auftragnehmer (2)
BAS Vertriebs GmbH · EMPL Fahrzeugwerk GmbH

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).