AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 31.05.2026 21:12 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-61364-2024/

Pergamonmuseum, Grundinstandsetzung und Ergänzung Bauabschnitt B - Stahlbau Anlieferbühne SK - Vergabe 30/2024

Notice-ID: ted-61364-2024 · Procedure-ID: c1b137c9-6339-47a0-a2a7-b1aebae58514

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, in Vertretung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, Berlin
Veröffentlicht
23.01.2024
Frist (Submission)
27.02.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45000000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Pergamonmuseum, Grundinstandsetzung und Ergänzung Bauabschnitt B Bodestraße 1-3, 10178 Berlin Stahlbau Anlieferbühne SK - DIN 18335,18360,18459,18331,18330 - VE B-398-2 • Herstellen von: - Stahlkonstruktion Anlieferbühne im Bereich der Baustelleneinrichtung einschließlich Gerüstbelag und Geländer - Rampen zwischen Anlieferplattform und Bestandszugang in E20, als Brückensteg, mit Gerüstbelag und Geländer, sowie Rampe im Bestandsgebäude - Korrosionsschutz der Stahlkonstruktionen - Gerüsttreppe als Zugang und Fluchttreppe - Rückbau von Anlieferbühne, Rampen und Gerüsttreppen nach Ende der Nutzung - Beton- Mauer- und Abdichtungsarbeiten in geringem Umfang - Gerüststellungen für die eigenen Arbeiten

Vertragslaufzeit

Periode
36 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
59 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).