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Grundhafte Erneuerung der Kreisstraßen K34 und K42 / Planungsleistungen
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenGrundhafte Erneuerung der Kreisstraßen K34 und K42 / Planungsleistungen🏆 Lindschulte Ingenieurgesellschaft mbH · Münster
- Lindschulte Ingenieurgesellschaft mbH
Lot-Detail aus Schwester-Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (gleiche procedure_id).
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Planungsleistungen für die grundhafte Erneuerung der Kreisstraßen K34 und K42.
- Leistungsbilder Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke, inklusive Radweg und Straßenentwässerung.
- Geschätzter Auftragswert: 287.439,29 EUR.
- Verfahrensart: Nichtoffener Verfahren mit Teilnahmewettbewerb.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Erstellung von Planungsleistungen nach den Leistungsbildern Verkehrsanlagen und Inge-nieurbauwerken für den Straßenausbau der Kreisstraßen K34 und K42 einschließlich erstmaliger Herstellung eines Rad-Gehweges und Neuordnung der Straßenentwässerung.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Honorar / Preis 50 Pkt.Preis
Maßgeblich ist das angebotene Gesamthonorar gemäß Angebot
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Projektorganisation und Methodik 30 Pkt.Qualität
Die Bieter haben ein projektspezifisches Organisations- und Methodikkonzept einzureichen.
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Reaktionszeit und Präsenz 20 Pkt.Qualität
Darstellung des Bieters zur Sicherstellung einer kurzfristigen Verfügbarkeit des Projektteams für Abstimmungen mit dem Auftraggeber sowie zur Wahrnehmung von Ortsterminen insbesondere während der Bauphase.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Ausschreibung evergabe.nrw.de
Offizielle Ausschreibung mit Bieterfrist.
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1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier oev
Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer Lindschulte Ingenieurgesellschaft mbHZuschlagswert 287.439 €1 Veröffentlichung
- 07.09.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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