AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DSPMPR9/documents) · Abgerufen am 17.09.2026 15:16 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-616339-2026/

Medizintechnik- und Med-IT-Planung

Notice-ID: ted-616339-2026 · Procedure-ID: 8161ddc6-a607-4301-a26c-6cceec625226

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Stammdaten

Auftraggeber
Hegau-Bodensee-Klinikum GmbH, Singen (Hohentwiel)
Veröffentlicht
07.09.2026
Frist (Submission)
06.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen zur Erstellung eines Logistikkonzepts für den Krankenhausneubau am Standort Nordstadt Singen (kurz: Krankenhausneubau GLKN). Das Klinikum soll als Neubau mit allen Stationsbereichen, den notwendigen stationsnahen Funktionen sowie den weiteren Bereichen auf einem festgelegten Areal am Standort Nordstadt Singen entstehen. Im Neubau sollen auf insgesamt rund 44.000 m² Nutzfläche etwa 450 stationäre Betten und aktuell mindestens neun festgelegte Fachrichtungen abgebildet werden. Näheres zum Projekt finden Sie in der beigefügten Projektbeschreibung.

Vertragslaufzeit

Periode
7 Jahre

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).