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HyPerion - High Performance Cluster für Simulation im Kontext der H2-Technologie / Lösung mit Hard- und Softwareleistungen
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenHyPerion - High Performance Cluster für Simulation im Kontext der H2-Technologie / Lösung mit Hard- und Softwareleistungen🏆 H&G Hansen & Gieraths EDV Vetriebsgesellschaft mbH · Bonn
- H&G Hansen & Gieraths EDV Vetriebsgesellschaft mbH
Lot-Detail aus Schwester-Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (gleiche procedure_id).
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Beschaffung eines High-Performance-Clusters (HPC) mit verschiedenen Servertypen für Simulationen.
- Der geschätzte Auftragswert liegt bei 774.933,11 EUR.
- Die genauen Hard- und Softwareanforderungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
- Es handelt sich um ein offenes Vergabeverfahren.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Das HPC umfasst folgende Server: - 1x Server zur Datenverwaltung - 1x Virtualisierungsserver - 1x KI-Berechnungsserver - 1x GPU-Berechnungsserver - Mehrere CPU-Berechnungsserver Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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📄 Unterlagen
Die Ausschreibung wurde um Aufbau und Inbetriebnahme ergänzt, siehe dazu Anlage 3 in der Leistungsbeschreibung.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
1 von 2 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (50 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Kriterien für die technische Wertung 100 Pkt.Qualität
Kriterien für die technische Wertung (Auszug): Anzahl der Kerne, Taktung, Arbeitsspeichermenge, Speicherplatz, unterbrechungsfreie Spannungsversorgung, Lizenzen, Bandbreite und weitere in unterschiedlicher Ausprägung. Abschließende Aufzählung in der Datei "Wertungskriterien".
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Bei Verstößen gegen Vergabevorschriften kann auf Antrag des Bieters ein Nachprüfungsverfahren bei der unter VI .4.1) benannten Vergabekammer eingeleitet werden. Voraussetzung für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags ist das Vorliegen der Anforderungen des S 160 GWB. Danach muss der Bieter folgende Fristen beachten: - Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften muss der Bieter innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber rügen, der Ablauf der Frist nach S 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt (S 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB); - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, muss der Bieter spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber rügen (S 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB); - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, muss der Bieter spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber rügen (S 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB); - nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge des Bieters nicht abhelfen zu wollen, muss der Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen einen Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bei der unter Ziffer VI.4.1) benannten Vergabekammer stellen. Nach Ablauf dieser Frist ist der Nachprüfungsantrag unzulässig (S 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist außerdem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (S 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Vorabinformation der nichtberücksichtigten Bieter per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Vorabinformation per Post (S 134 Abs. 2 GWB). Nach S 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, aber nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach Ende dieser Veröffentlichung.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung oev
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 774.933 € -
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Auftrag wurde zugeschlagen · 21 Tage nach Fristende
Auftragnehmer H&G Hansen & Gieraths EDV Vetriebsgesellschaft mbHZuschlagswert 774.933 €1 Veröffentlichung
- 08.09.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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