Masken HMdI
KI Das Hessische Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz schreibt im offenen Verfahren als Lieferleistung eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von FFP3-Masken aus.
Stadt Castrop-Rauxel — Stadt Datteln
Diese Vergabe wurde in mehreren Losen ausgeschrieben — pro Los wurde ein Auftragnehmer gewählt. Welcher Bieter welches Los gewonnen hat → TED-Detail ansehen
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Bei Zuschlagserteilung sind kostenfrei 30 Stück zu den unter Positionen 1.14, 1.15 und 1.16 (Beatmungsbeutel Kleinkind / Kind / Erwachsene) angebotenen Produkten passende Mehrweg-Adapter für das DEHAS QualityFlow Demandventil an die Feuer- und Rettungswache Castrop-Rauxel zu liefern. — Der Leistungsumfang umfasst die im Leistungsverzeichnis angegebenen Produkte. Der Rahmenvertrag gilt für alle in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Produkte, die in den Losen vergeben werden. Los 1 stellt dabei die Beatmung, Los 2 die Diagnostik - Hygiene, Los 3 Trauma - Verbandstoffe, Los 4 den Zugang, Los 5 die Desinfektionsmittel, Los 6 den Infektionsschutz, Los 7 den Sauerstoff, Los 8 Verbrauchsmaterial für den Corpuls³ und Los 9 Verbrauchsmaterial für den Hamilton-T1 dar. Bieter können Angebote für einzelne und alle Lose abgeben. Es ist möglich, dass für mehrere oder alle Lose derselbe Bieter den Zuschlag erhält. Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen stellen den geschätzten Jahresbedarf dar und ergeben sich aus dem jährlichen Beschaffungsdurchschnitt der vergangenen drei Haushaltsjahre unter Berücksichtigung der prognostizierten Bedarfsentwicklung. Die Abnahme einzelner (Sonder-) Produkte lässt sich nicht zuverlässig vorhersagen. Mindermengen sowie Mehrmengen im Verhältnis zur Leistungsbeschreibung sind daher hinzunehmen und führen nicht zu einer Korrektur der hier vereinbarten Einzelpreise. Die Lieferung muss in Teilmengen erfolgen, deren Umfang und Zeitpunkt durch den Bedarf der Städte Castrop-Rauxel und Datteln bestimmt werden. Eine Mindestliefermenge bzw. Mindestbestellmenge pro Abruftag während der Vertragslaufzeit wird nicht vereinbart. Bei Bedarf hat auch die Lieferung von einzelnen Produkten zu erfolgen. Jede Lieferung setzt eine gesonderte Bestellung (Abruf aus der Rahmenvereinbarung) voraus. Dabei kann es auch zum Abruf von Kleinmengen kommen. Dafür stellt der Auftragnehmer einen Online-Shop bereit, in welchem alle geforderten Produkte abrufbereit hinterleg
Die vollständige Beschreibung ist für registrierte Nutzer verfügbar.
Der Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
Das Formular "Angebotsschreiben" lag den Vergabeunterlagen nicht bei. Weil das Angebotsschreiben nicht nachgereicht werden darf, mussten auch die Verfahrensfristen angepasst werden.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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32 von 37 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (86 %)
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Auftraggeberinnen werden die Angebote anhand der nachbenannten Zuschlagskriterien unter Berücksichtigung der angegebenen Wertungspunkte und Gewichtungen werten. Die Bewertung erfolgt separat pro Los. Die Maximalpunktzahl, die im Rahmen der objektiven Auswertung der insgesamt drei Auswahlkriterien je Kriterium zu erreichen ist, beträgt 5 Punkte. Unter Berücksichtigung der jeweiligen Gewichtung (erreichte Punktzahl * Gewichtung) beträgt die zu erreichende Gesamtpunktzahl maximal 500 Punkte. Bei Punktgleichheit entscheidet das Kriterium Krisenvorhaltung. Bei weiterer Punktgleichheit entscheidet der Preis. Die Bewertung des Kriteriums Preis erfolgt rechnerisch wie folgt: Der günstigste Anbieter bekommt 5,00 Punkte. Anschließend wird die prozentuale Abweichung der Angebote vom Mindestangebot ermittelt. Der ermittelte Wert wird mit der maximalen Punktzahl multipliziert. Die erreichte Punktzahl wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. Dies führt zu den Wertungspunkten. Maßgeblich ist die geprüfte wertungsrelevante Angebotssumme je Los aus der Leistungsbeschreibung Anlage 1 - Angebots- und Preisblatt.
Der Anbieter muss eine Artikelvorhaltung von 3 Monaten garantieren. Er kann im Angebot eine längere Vorhaltedauer (je Los) für die Auftraggeberin garantieren. Eine darüberhinausgehende Vorhaltung wird gesondert wie nachfolgend bepunktet: Vorhaltegarantie in Monaten = Punkte unter 3 Monaten = Ausschluss ab 3 Monate = 0 Punkte ab 5 Monate = 1 Punkte ab 7 Monate = 2 Punkte ab 9 Monate = 3 Punkte ab 12 Monate = 4 Punkte ab 15 Monate = 5 Punkte
Eine gute Erreichbarkeit ist für den Krisenfall hilfreich. Die Anfahrt von der im Angebot angegebenen Stelle zur Frebergstraße 1, 44575 Castrop-Rauxel, darf daher nicht länger als 3 Stunden dauern. Eine kürzere Anfahrt wird daher gesondert bepunktet. Diese wird anhand der Entfernung des Abholpunktes zur genannten Adresse geprüft und wie folgt bewertet: Anfahrtswegdauer = Punkte Ab 180 Minuten = Ausschluss Bis 180 Minuten = 0 Bis 150 Minuten = 1 Bis 120 Minuten = 2 Bis 90 Minuten = 3 Bis 60 Minuten = 4 Bis 30 Minuten = 5 Die Zeit wird anhand des Routenplaners von Google-Maps ermittelt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Es wird auf die zulässigen Rechtsbehelfe und die einzuhaltenden Fristen hingewiesen: Statthafte Rechtsbehelfe für Bieter und Bewerber sind gem. §§ 160 ff. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an diese Vergabestelle zu richten. Bitte benutzen Sie dazu die Kommunikationsmöglichkeit auf dem Vergabemarktplatz Metropohle Ruhr. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer Westfalen der Bezirksregierung Münster, Albrecht-Taer-Straße 9, 48147 Münster. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 GWB). Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags nach § 135 Absatz 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Weitere Informationen zu Nachprüfungsverfahren erhalten Sie unter https://www.bezreg-muenster.de/themen/wirtschaft-kultur-und-kommunales/vergabekammer-westfalen
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
Angebote werden eingeholt
Auftrag wurde zugeschlagen · 55 Tage nach Fristende
1 Veröffentlichung
KI Das Hessische Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz schreibt im offenen Verfahren als Lieferleistung eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von FFP3-Masken aus.
KI Die AOK Bayern beabsichtigt, nicht-exklusive Verträge über die Versorgung mit patientenindividuell verordneten Verbandmitteln und sonstigen Produkten der Wundbehandlung abzuschließen.
KI Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Produkten der Elektrophysiologie für teilnehmende Gesundheitseinrichtungen.
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