AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 30.06.2026 13:02 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-619203-2025/

Mittagsverpflegung in den Kindestagesstätten

Notice-ID: ted-619203-2025 · Procedure-ID: 37706672-9c95-44ed-b66f-4a7d1fd29d67

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtverwaltung Alzey
Veröffentlicht
21.09.2025
Frist (Submission)
22.10.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
55520000 — Hotel und Gastronomie
Branche
Lebensmittel & Catering
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Vergeben wird die Mittagsverpflegung in den Kindertagesstätten in Alzey. Ausgeschrieben wird in vier Losen: 1. Kita Walter Zuber, 2. Kita Hanni Kipp - Haus des Kindes, 3. Kita Am Sonnenberg, 4. Kita Haus der Klänge Es ist die Lieferung von Mittagessen im Cook & Hold-System vorgesehen. Im Rahmen dieses Verfahrens soll die Mittagsverpflegung für die Kindestagesstätten ab dem 01.01.2026 an den jeweiligen Bestbieter vergeben werden. Der Lieferzeitraum beträgt jeweils zwei Jahre. Es ist die Möglichkeit einer zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr als Option für die Auftraggeber vorgesehen.

Lose

4 Lose (max. 4 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2026
Ende
31.12.2027
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
39 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).