AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/483680fe-12ce-482f-9838-a76079516259) · Abgerufen am 08.10.2026 19:39 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-619645-2025/

Neubau Faustforum Staufen (Bürgerhaus und Mediathek): Schreinerarbeiten - Mediathek

Notice-ID: ted-619645-2025 · Procedure-ID: 483680fe-12ce-482f-9838-a76079516259

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Staufen, Staufen
Veröffentlicht
19.09.2025
Frist (Submission)
03.11.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45420000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

- 1 Stk Wandregal mit E-Circle (5 Regalbretter übereinander über Eck, unsichtbar an Sichtbeton-Bestandswand montiert, mit Seitenteilen) - 1 Stk freistehendes Regal mit integriertem Rückgabemonitor, intelligentem Rückgaberegal, Bücherregal und rückseitigen Zeitschriftenfächern mit Flügeltüren - 2 Stk Selbstverbuchermöbel - ca. 15lfm Sitzbank, untersch. Höhen - 1 Stk Garderobe mit 20 Schließfächern - ca. 210lfm Bücherboard an Sichtbetonwand - 1 Stk Abtrennung Kinderbibliothek aus Multiplex Kiefer als Freiform mit Durchgang - 5 Stk Akustik-Pinnwände magnetisch - ca. 25lfm Fensterbänke, Holzwerkstoff HPL-beschichtet - 4 Stk fahrbare Regale, div. Größen

Vertragslaufzeit

Beginn
01.12.2025
Ende
13.03.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
32 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim RP Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).