AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 05.06.2026 10:41 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-620399-2024/

Stromlieferung an LSA, FGÜ, LZS, SWIS- und alle anderen elektrischen Anlagen im Zuständigkeitsbereich des Regionalbereiches Süd der Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt 2025 bis 2026

Notice-ID: ted-620399-2024 · Procedure-ID: 4c1039a6-cf88-4899-9069-b0694d65e17f

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Stammdaten

Auftraggeber
Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt - Regionalbereich Süd
Veröffentlicht
11.10.2024
Frist (Submission)
12.11.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
31154000 — Elektrische Ausrüstung
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zur Regelung des Verkehrsflusses befinden sich auf Bundes- und Landesstraßen zahlreiche Lichtsignalanlagen (LSA), Fußgängerüberwege (FGÜ), SWIS-Anlagen, Wildwarnanlagen, etc. Darüber hinaus befinden sich auf unseren Straßen zur ständigen Datenerfassung Langzeitmessstellen (LZS) sowie Pumpanlagen. Hierbei handelt es sich um elektrische Anlagen, die mit elektrischer Energie beliefert werden müssen. Ziel dieser Ausschreibung ist die wirtschaftliche und zuverlässige Versorgung der LSA, FGÜ, LZS, SWIS- und alle anderen elektrischen Anlagen des Regionalbereichs Süd mit elektrischer Energie.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2025
Ende
31.12.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
37 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt - Regionalbereich Süd, Halle (Saale)

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).