AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 12.06.2026 03:18 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-620691-2025/

MÜNCHENSTIFT GmbH: TGM 2026 - 01_02 - Förderanlagen

Notice-ID: ted-620691-2025 · Procedure-ID: 1f9a2bfc-0e75-4fc1-be25-482f3d1cc051

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Stammdaten

Auftraggeber
MÜNCHENSTIFT GmbH
Veröffentlicht
23.09.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
50000000 — Reparatur und Instandhaltung
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die MÜNCHENSTIFT GmbH ist eine gemeinnützige Gesellschaft und hundertprozentige Tochtergesellschaft der Landeshauptstadt München. Sie betreibt insgesamt 13 Alten- und Pflegeheime mit rund 3.000 Bewohnern und 1.900 Mitarbeitern verteilt über die ganze Stadt. Gegenstand der Beschaffung sind - die Inspektion, Prüfung, Wartung und Instandsetzung der technischen Anlagen und Einrichtungen für das Gewerk Förderanlagen, - die Störungsbeseitigung an den Anlagen, - sowie die Vorhaltung von Ersatzteilen für die Wartung und Störungsbeseitigung der/an den Anlagen durch den AN an den in den Vergabeunterlagen und unter 2.1.2 sowie 5.1.2 der Auftragsbekanntmachung genannten Standorten der MÜNCHENSTIFT GmbH, bestehend aus den in den Vergabeunterlagen näher beschriebenen Gebäuden und Liegenschaften. Als Liegenschaft gelten mehrere Gebäude der MÜNCHENSTIFT GmbH an einem ihrer Standorte. Die Leistungen sind im Einzelnen den Vergabeunterlagen, insbesondere den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) und deren Anlagen zu entnehmen.

Vertragslaufzeit

Periode
3 Jahre
Verlängerungsoption
bis zu 4× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer
ASM Aufzugstechnik München GmbH

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).