AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.05.2026 13:19 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-621108-2025/

Deutschland – Bauarbeiten – Stülerbau - Sanierung Stülerbau West - Estricharbeiten - Vergabe 2883/2024

Notice-ID: ted-621108-2025 · Procedure-ID: b2414c55-b06c-4372-9904-a6ed2ceb067a

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, in Vertretung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Veröffentlicht
23.09.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45000000 — Bauleistungen
Branche
Energie & Umwelt
Zuschlagswert
31.648 €

Beschreibung

Estricharbeiten DIN 18353 - Nicht gefährliche Abfälle AVV170904 ca. 2,0 t - Mineralisch gebundene Ausgleichsschicht ca. 9 m3 - Abdichtung Boden Polymerbitumenschweissbahn ca. 96 m2 - Trennschicht PE-Folie 2-lagig ca. 314 m2 - Trennschicht PE-Folie 1-lagig ca. 667 m2 - Ausgleichsschicht Fußboden PS-Hartschaum ca. 295 m2 - Randdämmstreifen PE und MW ca. 775 m - Zementestrich auf Trennschicht in unterschiedlichen Stärken ca. 346 m2 - Zementestrich auf Dämmschicht in unterschiedlichen Stärken ca. 295 m2 - Anschlagprofil Stahl kunststoffbeschichtet ca. 34 m - Anschlagprofil Stahl niro ca. 40 m Ausführungsbeginn: spätestens 12 Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens Ausführungsdauer - Im Teilabschnitt 1a Estricharbeiten Dachgeschoss 12 Werktage - Im Teilabschnitt 1b Estricharbeiten Untergeschoss 12 Werktage - Im Teilabschnitt 2 Estricharbeiten Erdgeschoss 18 Werktage - - Fertigstellung der Gesamtleistung innerhalb von 4 Monaten, die Arbeiten werden in 2 Abschnitten mit Zeitversatz von ca. 2 Monaten ausgeführt.

Vergabe-Status

Auftragnehmer
HG Bau GmbH

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).