AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
BWS Dachabdichtungsarbeiten für das Neubauvorhaben Bürgerhaus Weil im Schönbuch
Stammdaten
- Auftraggeber
- Gemeinde Weil im Schönbuch
- Veröffentlicht
- 22.09.2025
- Frist (Submission)
- 22.10.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45261410 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die Gemeinde Weil im Schönbuch plant am " Feuerwehrsee " den Bau eines neuen Bürgerhauses und die Neugestaltung des umliegenden Freiraumes. Neben einem Veranstaltungssaal bis zu 750 Personen mit Bühne und zuschaltbarem Foyer sind Küchenräume zur Bewirtung von z. B. Hochzeiten v orgesehen, sowie Neben- und Technikflächen wie Sanitärräume und G arderoben für Künstler und Besucher , ein Regieraum und Besprechungsräume. Das Gebäude verfügt über ein Untergeschoss mit Technikräumen und zwei Vollgeschossen. Es wird in Hanglage errichtet , sodass neben dem Untergeschoss auch das Erdgeschoss im südlichen Teil weitestgehend erdberührend ist . Die erdberührenden Bauteile und das Dach über dem Erdgeschoss südlich des Foyers werden in Stahlbetonbauweise ausgeführt . Die anderen Bauteile der thermischen Hülle sind in Holzbauweise vorgesehen mit Holzrahmenbau- Außenwänden und transparenten Bauteilen als Pfosten-Riegel-Fassade . Das Dach über dem Erdgeschoss kann als Dachterrasse vom Obergeschoss und über eine Außentreppe betreten werden und geht dann in den Hang über . Dachabdichtungsarbeiten: Dachabdichtungsarbeiten und extensive Begrünung, ca. 1650 m² bituminöse Flachdachabdichtung mit mineral. und Mineralwolle-Dämmung, 850 m² Dachbegrünung
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 25.05.2026
- Ende
- 01.10.2026
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 2 Monate
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 22.10.2025
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Gemeinde Weil im Schönbuch, Stuttgart
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.