AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 03.06.2026 00:03 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-62258-2025/

Deutschland – Gebäudereinigung – Gebäudereinigung UR und GLR

Notice-ID: ted-62258-2025 · Procedure-ID: 3c615366-eada-436b-bdac-e2f68de6dbe1

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Stammdaten

Auftraggeber
MD Medizinischer Dienst Bayern
Veröffentlicht
29.01.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90911200 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Bauwesen & Infrastruktur

Beschreibung

Der Medizinische Dienst Bayern benötigt die Unterhaltsreinigung (UR) für ihre Gebäude an verschiedenen Standorten - siehe hierzu Los 1 bis 8. Der Medizinische Dienst Bayern benötigt die Glas- und Rahmenreinigung (GLR) für ihre Gebäude an verschiedenen Standorten - siehe hierzu Los 9 bis 10. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Einzelraumkalkulation, aus der definierten Reinigungshäufigkeit und den Leistungsbeschreibungen. Die Reinigungsarbeiten sind nach der Leistungsbeschreibung und den Festlegungen dieses Vertrages samt Vertragsbestandteilen fachgerecht, fristgerecht, hygienisch und optisch einwandfrei auszuführen. Der AN hat die Leistungen unter Beachtung der geltenden Vorschriften zum Arbeitsschutz und der Unfallverhütung sowie der geltenden Hygienevorschriften auszuführen. Der AN ist zur Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, sozialrechtlichen und berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen gegenüber seinen Beschäftigten alleine verantwortlich. Dies gilt insbesondere für die Vorgaben aus - dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG), dem Mindestlohngesetz (MiLoG), dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG), dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) (einschließlich hierzu erlassener Rechtsverordnungen) und einschlägigen Tarifverträgen, - den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften, der Arbeitsstättenverordnung und der Hygieneverordnung, - sonstigen Vorgaben der Bauämter, der Arbeitsschutz- und Gewerbeaufsichtsbehörden und - der jeweiligen Hausordnung des Objekts. — Der Medizinische Dienst Bayern benötigt die Unterhaltsreinigung (UR) für ihre Gebäude an verschiedenen Standorten - siehe hierzu Los 1 bis 8. Der Medizinische Dienst Bayern benötigt die Glas- und Rahmenreinigung (GLR) für ihre Gebäude an verschiedenen Standorten - siehe hierzu Los 9 bis 10. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Einzelraumkalkulation, aus der definierten Reinigungshäufigkeit und den Leistungsbeschreibungen. Die Reinigungsarbeiten sind nach der Leistungsbeschreibung und den Festlegungen dieses Vertrages samt Vertragsbestandteilen fachgerecht, fristgerecht, hygienisch und optisch einwandfrei auszuführen. Der AN hat die Leistungen unter Beachtung der geltenden Vorschriften zum Arbeitsschutz und der Unfallverhütung sowie der geltenden Hygienevorschriften auszuführen. Der AN ist zur Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, sozialrechtlichen und berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen gegenüber seinen Beschäftigten alleine verantwortlich. Dies gilt insbesondere für die Vorgaben aus - dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG), dem Mindestlohngesetz (MiLoG), dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG), dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) (einschließlich hierzu erlassener Rechtsverordnungen) und einschlägigen Tarifverträgen, - den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften, der Arbeitsstättenverordnung und der Hygieneverordnung, - sonstigen Vorgaben der Bauämter, der Arbeitsschutz- und Gewerbeaufsichtsbehörden und - der jeweiligen Hausordnung des Objekts. — Der Medizinische Dienst Bayern benötigt die Unterhaltsreinigung (UR) für ihre Gebäude an verschiedenen Standorten - siehe hierzu Los 1 bis 8. Der Medizinische Dienst Bayern benötigt die Glas- und Rahmenreinigung (GLR) für ihre Gebäude an verschiedenen Standorten - siehe hierzu Los 9 bis 10. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Einzelraumkalkulation, aus der definierten Reinigungshäufigkeit und den Leistungsbeschreibungen. Die Reinigungsarbeiten sind nach der Leistungsbeschreibung und den Festlegungen dieses Vertrages samt Vertragsbestandteilen fachgerecht, fristgerecht, hygienisch und optisch einwandfrei auszuführen. Der AN hat die Leistungen unter Beachtung der geltenden Vorschriften zum Arbeitsschutz und der Unfallverhütung sowie der geltenden Hygienevorschriften auszuführen. Der AN ist zur Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, sozialrechtlichen und berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen gegenüber seinen Beschäftigten alleine verantwortlich. Dies gilt insbesondere für die Vorgaben aus - dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG), dem Mindestlohngesetz (MiLoG), dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG), dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) (einschließlich hierzu erlassener Rechtsverordnungen) und einschlägigen Tarifverträgen, - den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften, der Arbeitsstättenverordnung und der Hygieneverordnung, - sonstigen Vorgaben der Bauämter, der Arbeitsschutz- und Gewerbeaufsichtsbehörden und - der jeweiligen Hausordnung des Objekts. — Der Medizinische Dienst Bayern benötigt die Unterhaltsreinigung (UR) für ihre Gebäude an verschiedenen Standorten - siehe hierzu Los 1 bis 8. Der Medizinische Dienst Bayern benötigt die Glas- und Rahmenreinigung (GLR) für ihre Gebäude an verschiedenen Standorten - siehe hierzu Los 9 bis 10. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Einzelraumkalkulation, aus der definierten Reinigungshäufigkeit und den Leistungsbeschreibungen. Die Reinigungsarbeiten sind nach der Leistungsbeschreibung und den Festlegungen dieses Vertrages samt Vertragsbestandteilen fachgerecht, fristgerecht, hygienisch und optisch einwandfrei auszuführen. Der AN hat die Leistungen unter Beachtung der geltenden Vorschriften zum Arbeitsschutz und der Unfallverhütung sowie der geltenden Hygienevorschriften auszuführen. Der AN ist zur Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, sozialrechtlichen und berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen gegenüber seinen Beschäftigten alleine verantwortlich. Dies gilt insbesondere für die Vorgaben aus - dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG), dem Mindestlohngesetz (MiLoG), dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG), dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) (einschließlich hierzu erlassener Rechtsverordnungen) und einschlägigen Tarifverträgen, - den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften, der Arbeitsstättenverordnung und der Hygieneverordnung, - sonstigen Vorgaben der Bauämter, der Arbeitsschutz- und Gewerbeaufsichtsbehörden und - der jeweiligen Hausordnung des Objekts. — Der Medizinische Dienst Bayern benötigt die Unterhaltsreinigung (UR) für ihre Gebäude an verschiedenen Standorten - siehe hierzu Los 1 bis 8. Der Medizinische Dienst Bayern benötigt die Glas- und Rahmenreinigung (GLR) für ihre Gebäude an verschiedenen Standorten - siehe hierzu Los 9 bis 10. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Einzelraumkalkulation, aus der definierten Reinigungshäufigkeit und den Leistungsbeschreibungen. Die Reinigungsarbeiten sind nach der Leistungsbeschreibung und den Festlegungen dieses Vertrages samt Vertragsbestandteilen fachgerecht, fristgerecht, hygienisch und optisch einwandfrei auszuführen. Der AN hat die Leistungen unter Beachtung der geltenden Vorschriften zum Arbeitsschutz und der Unfallverhütung sowie der geltenden Hygienevorschriften auszuführen. Der AN ist zur Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, sozialrechtlichen und berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen gegenüber seinen Beschäftigten alleine verantwortlich. Dies gilt insbesondere für die Vorgaben aus - dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG), dem Mindestlohngesetz (MiLoG), dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG), dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) (einschließlich hierzu erlassener Rechtsverordnungen) und einschlägigen Tarifverträgen, - den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften, der Arbeitsstättenverordnung und der Hygieneverordnung, - sonstigen Vorgaben der Bauämter, der Arbeitsschutz- und Gewerbeaufsichtsbehörden und - der jeweiligen Hausordnung des Objekts. — Der Medizinische Dienst Bayern benötigt die Unterhaltsreinigung (UR) für ihre Gebäude an verschiedenen Standorten - siehe hierzu Los 1 bis 8. Der Medizinische Dienst Bayern benötigt die Glas- und Rahmenreinigung (GLR) für ihre Gebäude an verschiedenen Standorten - siehe hierzu Los 9 bis 10. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Einzelraumkalkulation, aus der definierten Reinigungshäufigkeit und den Leistungsbeschreibungen. Die Reinigungsarbeiten sind nach der Leistungsbeschreibung und den Festlegungen dieses Vertrages samt Vertragsbestandteilen fachgerecht, fristgerecht, hygienisch und optisch einwandfrei auszuführen. Der AN hat die Leistungen unter Beachtung der geltenden Vorschriften zum Arbeitsschutz und der Unfallverhütung sowie der geltenden Hygienevorschriften auszuführen. Der AN ist zur Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, sozialrechtlichen und berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen gegenüber seinen Beschäftigten alleine verantwortlich. Dies gilt insbesondere für die Vorgaben aus - dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG), dem Mindestlohngesetz (MiLoG), dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG), dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) (einschließlich hierzu erlassener Rechtsverordnungen) und einschlägigen Tarifverträgen, - den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften, der Arbeitsstättenverordnung und der Hygieneverordnung, - sonstigen Vorgaben der Bauämter, der Arbeitsschutz- und Gewerbeaufsichtsbehörden und - der jeweiligen Hausordnung des Objekts. — Der Medizinische Dienst Bayern benötigt die Unterhaltsreinigung (UR) für ihre Gebäude an verschiedenen Standorten - siehe hierzu Los 1 bis 8. Der Medizinische Dienst Bayern benötigt die Glas- und Rahmenreinigung (GLR) für ihre Gebäude an verschiedenen Standorten - siehe hierzu Los 9 bis 10. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Einzelraumkalkulation, aus der definierten Reinigungshäufigkeit und den Leistungsbeschreibungen. Die Reinigungsarbeiten sind nach der Leistungsbeschreibung und den Festlegungen dieses Vertrages samt Vertragsbestandteilen fachgerecht, fristgerecht, hygienisch und optisch einwandfrei auszuführen. Der AN hat die Leistungen unter Beachtung der geltenden Vorschriften zum Arbeitsschutz und der Unfallverhütung sowie der geltenden Hygienevorschriften auszuführen. Der AN ist zur Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, sozialrechtlichen und berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen gegenüber seinen Beschäftigten alleine verantwortlich. Dies gilt insbesondere für die Vorgaben aus - dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG), dem Mindestlohngesetz (MiLoG), dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG), dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) (einschließlich hierzu erlassener Rechtsverordnungen) und einschlägigen Tarifverträgen, - den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften, der Arbeitsstättenverordnung und der Hygieneverordnung, - sonstigen Vorgaben der Bauämter, der Arbeitsschutz- und Gewerbeaufsichtsbehörden und - der jeweiligen Hausordnung des Objekts. — Der Medizinische Dienst Bayern benötigt die Unterhaltsreinigung (UR) für ihre Gebäude an verschiedenen Standorten - siehe hierzu Los 1 bis 8. Der Medizinische Dienst Bayern benötigt die Glas- und Rahmenreinigung (GLR) für ihre Gebäude an verschiedenen Standorten - siehe hierzu Los 9 bis 10. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Einzelraumkalkulation, aus der definierten Reinigungshäufigkeit und den Leistungsbeschreibungen. Die Reinigungsarbeiten sind nach der Leistungsbeschreibung und den Festlegungen dieses Vertrages samt Vertragsbestandteilen fachgerecht, fristgerecht, hygienisch und optisch einwandfrei auszuführen. Der AN hat die Leistungen unter Beachtung der geltenden Vorschriften zum Arbeitsschutz und der Unfallverhütung sowie der geltenden Hygienevorschriften auszuführen. Der AN ist zur Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, sozialrechtlichen und berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen gegenüber seinen Beschäftigten alleine verantwortlich. Dies gilt insbesondere für die Vorgaben aus - dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG), dem Mindestlohngesetz (MiLoG), dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG), dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) (einschließlich hierzu erlassener Rechtsverordnungen) und einschlägigen Tarifverträgen, - den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften, der Arbeitsstättenverordnung und der Hygieneverordnung, - sonstigen Vorgaben der Bauämter, der Arbeitsschutz- und Gewerbeaufsichtsbehörden und - der jeweiligen Hausordnung des Objekts. — Der Medizinische Dienst Bayern benötigt die Unterhaltsreinigung (UR) für ihre Gebäude an verschiedenen Standorten - siehe hierzu Los 1 bis 8. Der Medizinische Dienst Bayern benötigt die Glas- und Rahmenreinigung (GLR) für ihre Gebäude an verschiedenen Standorten - siehe hierzu Los 9 bis 10. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Einzelraumkalkulation, aus der definierten Reinigungshäufigkeit und den Leistungsbeschreibungen. Die Reinigungsarbeiten sind nach der Leistungsbeschreibung und den Festlegungen dieses Vertrages samt Vertragsbestandteilen fachgerecht, fristgerecht, hygienisch und optisch einwandfrei auszuführen. Der AN hat die Leistungen unter Beachtung der geltenden Vorschriften zum Arbeitsschutz und der Unfallverhütung sowie der geltenden Hygienevorschriften auszuführen. Der AN ist zur Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, sozialrechtlichen und berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen gegenüber seinen Beschäftigten alleine verantwortlich. Dies gilt insbesondere für die Vorgaben aus - dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG), dem Mindestlohngesetz (MiLoG), dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG), dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) (einschließlich hierzu erlassener Rechtsverordnungen) und einschlägigen Tarifverträgen, - den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften, der Arbeitsstättenverordnung und der Hygieneverordnung, - sonstigen Vorgaben der Bauämter, der Arbeitsschutz- und Gewerbeaufsichtsbehörden und - der jeweiligen Hausordnung des Objekts. — Der Medizinische Dienst Bayern benötigt die Unterhaltsreinigung (UR) für ihre Gebäude an verschiedenen Standorten - siehe hierzu Los 1 bis 8. Der Medizinische Dienst Bayern benötigt die Glas- und Rahmenreinigung (GLR) für ihre Gebäude an verschiedenen Standorten - siehe hierzu Los 9 bis 10. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Einzelraumkalkulation, aus der definierten Reinigungshäufigkeit und den Leistungsbeschreibungen. Die Reinigungsarbeiten sind nach der Leistungsbeschreibung und den Festlegungen dieses Vertrages samt Vertragsbestandteilen fachgerecht, fristgerecht, hygienisch und optisch einwandfrei auszuführen. Der AN hat die Leistungen unter Beachtung der geltenden Vorschriften zum Arbeitsschutz und der Unfallverhütung sowie der geltenden Hygienevorschriften auszuführen. Der AN ist zur Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, sozialrechtlichen und berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen gegenüber seinen Beschäftigten alleine verantwortlich. Dies gilt insbesondere für die Vorgaben aus - dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG), dem Mindestlohngesetz (MiLoG), dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG), dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) (einschließlich hierzu erlassener Rechtsverordnungen) und einschlägigen Tarifverträgen, - den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften, der Arbeitsstättenverordnung und der Hygieneverordnung, - sonstigen Vorgaben der Bauämter, der Arbeitsschutz- und Gewerbeaufsichtsbehörden und - der jeweiligen Hausordnung des Objekts.

Vergabe-Status

Auftragnehmer (6)
ANG Service GmbH · Götz-Gebäudemanagement Ostbayern GmbH · Krätschmer Gebäudereinigung + DL-GmbH · Max Schmidt Gebäudeservice GmbH · Moritz Fürst GmbH & Co. KG · Strässer & Reitmeir GmbH

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

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