AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 26.05.2026 09:21 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-624137-2025/

Deutschland – Dienstleistungen von Ingenieurbüros – Technische Ausrüstung

Notice-ID: ted-624137-2025 · Procedure-ID: eb25931d-1041-4cd4-bd38-482a47d36123

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Stammdaten

Auftraggeber
Landeshauptstadt München, Baureferat
Veröffentlicht
24.09.2025
Frist (Submission)
29.10.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur

Beschreibung

Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 gem. §§ 53 ff. HOAI, LPH 2-3 und 5-9 für die Errichtung einer Schulpavillon-Anlage für das 4-zügige Gymnasium Am Südpark Drygalski-Allee 2 Für das neu zu gründende Gymnasium „Am Südpark“ in der Drygalski-Allee 2 soll eine Interim-Pavillonanlage (MRE) mit Mensa und Außenanlagen für ein im Endzustand 4-zügiges Gymnasium neu errichtet werden. Im Vorfeld der Planung werden aktuell 2 alternative Standorte in der näheren Umgebung untersucht. Beide Flächen werden derzeit als Sportfreigelände genutzt. Auf einem der beiden möglichen Standorte (Standort 1) befindet sich bereits eine Schul-Pavillon-Anlage (3-geschoßig, BGF ca. 2.650 m²), die im Zuge der geplanten Baumaßnahme angepasst und integriert werden soll. Die Entscheidung für einen der beiden Standorte wird nach dem Ergebnis der Bauvoranfrage getroffen, voraussichtlich Q4/2025. Gebäudedaten: BGF: ca. 11.500 m²; BRI: ca. 42.000 m³; 3 Geschosse. Standort 1 (Stadtbezirk 19; Gem. Forstenried): Grundstücksfläche ca. 21.100 m² Standort 2 (Stadtbezirk 19; Gem. Forstenried): Grundstücksfläche ca. 21.400 m². Geplante Nutzungsaufnahme: Schuljahr 2027/2028.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).