AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Deutschland – Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit – Betriebsärztliche Betreuung gem. ASiG und DGUV V2 in der niedersächsischen Finanzverwaltung
Stammdaten
- Auftraggeber
- Landesamt für Steuern Niedersachsen
- Veröffentlicht
- 16.10.2024
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71317200 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Gesundheitswesen & Medizintechnik
- Geschätzter Wert
- 2.650.643 €
Beschreibung
Ausgeschrieben wurde eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von betriebsärztlichen Leistungen in der niedersächsischen Finanzverwaltung in 9 Losen. Der Auftrag sollte je Los in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) vergeben werden und umfasste gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG -) vom 12. Dezember 1973 die Aufgaben, die sich aus § 3 ASiG in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergeben. Der Auftrag war in den in Anlage 1 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) aufgeführten Dienst - und den dazugehörigen Außenstellen der niedersächsischen Finanzverwaltung auszuführen. Die Dienststellen agieren grundsätzlich selbstverwaltend (insbesondere in Bezug auf Terminvereinbarungen und die konkrete Beauftragung des Auftragnehmers); sie sind jeweils Rechnungsempfänger im Umfang der für die betreffende Dienststelle beauftragten und erbrachten Leistungen. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung sollte die betriebsärztliche Betreuung in der niedersächsischen Finanzverwaltung (bzw. in den in Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) benannten Dienststellen der niedersächsischen Finanzverwaltung) sichergestellt werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags waren der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen. — Ausgeschrieben wurde eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von betriebsärztlichen Leistungen in der niedersächsischen Finanzverwaltung in 9 Losen. Der Auftrag sollte je Los in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) vergeben werden und umfasste gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG -) vom 12. Dezember 1973 die Aufgaben, die sich aus § 3 ASiG in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergeben. Der Auftrag war in den in Anlage 1 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) aufgeführten Dienst - und den dazugehörigen Außenstellen der niedersächsischen Finanzverwaltung auszuführen. Die Dienststellen agieren grundsätzlich selbstverwaltend (insbesondere in Bezug auf Terminvereinbarungen und die konkrete Beauftragung des Auftragnehmers); sie sind jeweils Rechnungsempfänger im Umfang der für die betreffende Dienststelle beauftragten und erbrachten Leistungen. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung sollte die betriebsärztliche Betreuung in der niedersächsischen Finanzverwaltung (bzw. in den in Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) benannten Dienststellen der niedersächsischen Finanzverwaltung) sichergestellt werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags waren der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen. — Ausgeschrieben wurde eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von betriebsärztlichen Leistungen in der niedersächsischen Finanzverwaltung in 9 Losen. Der Auftrag sollte je Los in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) vergeben werden und umfasste gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG -) vom 12. Dezember 1973 die Aufgaben, die sich aus § 3 ASiG in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergeben. Der Auftrag war in den in Anlage 1 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) aufgeführten Dienst - und den dazugehörigen Außenstellen der niedersächsischen Finanzverwaltung auszuführen. Die Dienststellen agieren grundsätzlich selbstverwaltend (insbesondere in Bezug auf Terminvereinbarungen und die konkrete Beauftragung des Auftragnehmers); sie sind jeweils Rechnungsempfänger im Umfang der für die betreffende Dienststelle beauftragten und erbrachten Leistungen. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung sollte die betriebsärztliche Betreuung in der niedersächsischen Finanzverwaltung (bzw. in den in Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) benannten Dienststellen der niedersächsischen Finanzverwaltung) sichergestellt werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags waren der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen. — Ausgeschrieben wurde eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von betriebsärztlichen Leistungen in der niedersächsischen Finanzverwaltung in 9 Losen. Der Auftrag sollte je Los in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) vergeben werden und umfasste gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG -) vom 12. Dezember 1973 die Aufgaben, die sich aus § 3 ASiG in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergeben. Der Auftrag war in den in Anlage 1 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) aufgeführten Dienst - und den dazugehörigen Außenstellen der niedersächsischen Finanzverwaltung auszuführen. Die Dienststellen agieren grundsätzlich selbstverwaltend (insbesondere in Bezug auf Terminvereinbarungen und die konkrete Beauftragung des Auftragnehmers); sie sind jeweils Rechnungsempfänger im Umfang der für die betreffende Dienststelle beauftragten und erbrachten Leistungen. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung sollte die betriebsärztliche Betreuung in der niedersächsischen Finanzverwaltung (bzw. in den in Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) benannten Dienststellen der niedersächsischen Finanzverwaltung) sichergestellt werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags waren der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen. — Ausgeschrieben wurde eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von betriebsärztlichen Leistungen in der niedersächsischen Finanzverwaltung in 9 Losen. Der Auftrag sollte je Los in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) vergeben werden und umfasste gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG -) vom 12. Dezember 1973 die Aufgaben, die sich aus § 3 ASiG in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergeben. Der Auftrag war in den in Anlage 1 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) aufgeführten Dienst - und den dazugehörigen Außenstellen der niedersächsischen Finanzverwaltung auszuführen. Die Dienststellen agieren grundsätzlich selbstverwaltend (insbesondere in Bezug auf Terminvereinbarungen und die konkrete Beauftragung des Auftragnehmers); sie sind jeweils Rechnungsempfänger im Umfang der für die betreffende Dienststelle beauftragten und erbrachten Leistungen. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung sollte die betriebsärztliche Betreuung in der niedersächsischen Finanzverwaltung (bzw. in den in Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) benannten Dienststellen der niedersächsischen Finanzverwaltung) sichergestellt werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags waren der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen. — Ausgeschrieben wurde eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von betriebsärztlichen Leistungen in der niedersächsischen Finanzverwaltung in 9 Losen. Der Auftrag sollte je Los in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) vergeben werden und umfasste gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG -) vom 12. Dezember 1973 die Aufgaben, die sich aus § 3 ASiG in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergeben. Der Auftrag war in den in Anlage 1 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) aufgeführten Dienst - und den dazugehörigen Außenstellen der niedersächsischen Finanzverwaltung auszuführen. Die Dienststellen agieren grundsätzlich selbstverwaltend (insbesondere in Bezug auf Terminvereinbarungen und die konkrete Beauftragung des Auftragnehmers); sie sind jeweils Rechnungsempfänger im Umfang der für die betreffende Dienststelle beauftragten und erbrachten Leistungen. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung sollte die betriebsärztliche Betreuung in der niedersächsischen Finanzverwaltung (bzw. in den in Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) benannten Dienststellen der niedersächsischen Finanzverwaltung) sichergestellt werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags waren der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen. — Ausgeschrieben wurde eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von betriebsärztlichen Leistungen in der niedersächsischen Finanzverwaltung in 9 Losen. Der Auftrag sollte je Los in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) vergeben werden und umfasste gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG -) vom 12. Dezember 1973 die Aufgaben, die sich aus § 3 ASiG in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergeben. Der Auftrag war in den in Anlage 1 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) aufgeführten Dienst - und den dazugehörigen Außenstellen der niedersächsischen Finanzverwaltung auszuführen. Die Dienststellen agieren grundsätzlich selbstverwaltend (insbesondere in Bezug auf Terminvereinbarungen und die konkrete Beauftragung des Auftragnehmers); sie sind jeweils Rechnungsempfänger im Umfang der für die betreffende Dienststelle beauftragten und erbrachten Leistungen. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung sollte die betriebsärztliche Betreuung in der niedersächsischen Finanzverwaltung (bzw. in den in Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) benannten Dienststellen der niedersächsischen Finanzverwaltung) sichergestellt werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags waren der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen. — Ausgeschrieben wurde eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von betriebsärztlichen Leistungen in der niedersächsischen Finanzverwaltung in 9 Losen. Der Auftrag sollte je Los in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) vergeben werden und umfasste gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG -) vom 12. Dezember 1973 die Aufgaben, die sich aus § 3 ASiG in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergeben. Der Auftrag war in den in Anlage 1 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) aufgeführten Dienst - und den dazugehörigen Außenstellen der niedersächsischen Finanzverwaltung auszuführen. Die Dienststellen agieren grundsätzlich selbstverwaltend (insbesondere in Bezug auf Terminvereinbarungen und die konkrete Beauftragung des Auftragnehmers); sie sind jeweils Rechnungsempfänger im Umfang der für die betreffende Dienststelle beauftragten und erbrachten Leistungen. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung sollte die betriebsärztliche Betreuung in der niedersächsischen Finanzverwaltung (bzw. in den in Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) benannten Dienststellen der niedersächsischen Finanzverwaltung) sichergestellt werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags waren der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen. — Ausgeschrieben wurde eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von betriebsärztlichen Leistungen in der niedersächsischen Finanzverwaltung in 9 Losen. Der Auftrag sollte je Los in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) vergeben werden und umfasste gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG -) vom 12. Dezember 1973 die Aufgaben, die sich aus § 3 ASiG in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergeben. Der Auftrag war in den in Anlage 1 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) aufgeführten Dienst - und den dazugehörigen Außenstellen der niedersächsischen Finanzverwaltung auszuführen. Die Dienststellen agieren grundsätzlich selbstverwaltend (insbesondere in Bezug auf Terminvereinbarungen und die konkrete Beauftragung des Auftragnehmers); sie sind jeweils Rechnungsempfänger im Umfang der für die betreffende Dienststelle beauftragten und erbrachten Leistungen. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung sollte die betriebsärztliche Betreuung in der niedersächsischen Finanzverwaltung (bzw. in den in Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) benannten Dienststellen der niedersächsischen Finanzverwaltung) sichergestellt werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags waren der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Vergabe-Status
- Auftragnehmer
- PIMA Health & Safety GmbH
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 04.09.2024
- Vergabeergebnis