AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 06.06.2026 14:14 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-625134-2024/

Deutschland – Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit – Betriebsärztliche Betreuung gem. ASiG und DGUV V2 in der niedersächsischen Finanzverwaltung

Notice-ID: ted-625134-2024 · Procedure-ID: 573f50af-fcf6-4235-9e7d-0ee13e403c23

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Stammdaten

Auftraggeber
Landesamt für Steuern Niedersachsen
Veröffentlicht
16.10.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71317200 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Geschätzter Wert
2.650.643 €

Beschreibung

Ausgeschrieben wurde eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von betriebsärztlichen Leistungen in der niedersächsischen Finanzverwaltung in 9 Losen. Der Auftrag sollte je Los in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) vergeben werden und umfasste gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG -) vom 12. Dezember 1973 die Aufgaben, die sich aus § 3 ASiG in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergeben. Der Auftrag war in den in Anlage 1 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) aufgeführten Dienst - und den dazugehörigen Außenstellen der niedersächsischen Finanzverwaltung auszuführen. Die Dienststellen agieren grundsätzlich selbstverwaltend (insbesondere in Bezug auf Terminvereinbarungen und die konkrete Beauftragung des Auftragnehmers); sie sind jeweils Rechnungsempfänger im Umfang der für die betreffende Dienststelle beauftragten und erbrachten Leistungen. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung sollte die betriebsärztliche Betreuung in der niedersächsischen Finanzverwaltung (bzw. in den in Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) benannten Dienststellen der niedersächsischen Finanzverwaltung) sichergestellt werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags waren der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen. — Ausgeschrieben wurde eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von betriebsärztlichen Leistungen in der niedersächsischen Finanzverwaltung in 9 Losen. Der Auftrag sollte je Los in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) vergeben werden und umfasste gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG -) vom 12. Dezember 1973 die Aufgaben, die sich aus § 3 ASiG in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergeben. Der Auftrag war in den in Anlage 1 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) aufgeführten Dienst - und den dazugehörigen Außenstellen der niedersächsischen Finanzverwaltung auszuführen. Die Dienststellen agieren grundsätzlich selbstverwaltend (insbesondere in Bezug auf Terminvereinbarungen und die konkrete Beauftragung des Auftragnehmers); sie sind jeweils Rechnungsempfänger im Umfang der für die betreffende Dienststelle beauftragten und erbrachten Leistungen. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung sollte die betriebsärztliche Betreuung in der niedersächsischen Finanzverwaltung (bzw. in den in Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) benannten Dienststellen der niedersächsischen Finanzverwaltung) sichergestellt werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags waren der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen. — Ausgeschrieben wurde eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von betriebsärztlichen Leistungen in der niedersächsischen Finanzverwaltung in 9 Losen. Der Auftrag sollte je Los in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) vergeben werden und umfasste gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG -) vom 12. Dezember 1973 die Aufgaben, die sich aus § 3 ASiG in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergeben. Der Auftrag war in den in Anlage 1 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) aufgeführten Dienst - und den dazugehörigen Außenstellen der niedersächsischen Finanzverwaltung auszuführen. Die Dienststellen agieren grundsätzlich selbstverwaltend (insbesondere in Bezug auf Terminvereinbarungen und die konkrete Beauftragung des Auftragnehmers); sie sind jeweils Rechnungsempfänger im Umfang der für die betreffende Dienststelle beauftragten und erbrachten Leistungen. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung sollte die betriebsärztliche Betreuung in der niedersächsischen Finanzverwaltung (bzw. in den in Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) benannten Dienststellen der niedersächsischen Finanzverwaltung) sichergestellt werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags waren der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen. — Ausgeschrieben wurde eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von betriebsärztlichen Leistungen in der niedersächsischen Finanzverwaltung in 9 Losen. Der Auftrag sollte je Los in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) vergeben werden und umfasste gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG -) vom 12. Dezember 1973 die Aufgaben, die sich aus § 3 ASiG in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergeben. Der Auftrag war in den in Anlage 1 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) aufgeführten Dienst - und den dazugehörigen Außenstellen der niedersächsischen Finanzverwaltung auszuführen. Die Dienststellen agieren grundsätzlich selbstverwaltend (insbesondere in Bezug auf Terminvereinbarungen und die konkrete Beauftragung des Auftragnehmers); sie sind jeweils Rechnungsempfänger im Umfang der für die betreffende Dienststelle beauftragten und erbrachten Leistungen. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung sollte die betriebsärztliche Betreuung in der niedersächsischen Finanzverwaltung (bzw. in den in Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) benannten Dienststellen der niedersächsischen Finanzverwaltung) sichergestellt werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags waren der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen. — Ausgeschrieben wurde eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von betriebsärztlichen Leistungen in der niedersächsischen Finanzverwaltung in 9 Losen. Der Auftrag sollte je Los in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) vergeben werden und umfasste gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG -) vom 12. Dezember 1973 die Aufgaben, die sich aus § 3 ASiG in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergeben. Der Auftrag war in den in Anlage 1 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) aufgeführten Dienst - und den dazugehörigen Außenstellen der niedersächsischen Finanzverwaltung auszuführen. Die Dienststellen agieren grundsätzlich selbstverwaltend (insbesondere in Bezug auf Terminvereinbarungen und die konkrete Beauftragung des Auftragnehmers); sie sind jeweils Rechnungsempfänger im Umfang der für die betreffende Dienststelle beauftragten und erbrachten Leistungen. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung sollte die betriebsärztliche Betreuung in der niedersächsischen Finanzverwaltung (bzw. in den in Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) benannten Dienststellen der niedersächsischen Finanzverwaltung) sichergestellt werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags waren der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen. — Ausgeschrieben wurde eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von betriebsärztlichen Leistungen in der niedersächsischen Finanzverwaltung in 9 Losen. Der Auftrag sollte je Los in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) vergeben werden und umfasste gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG -) vom 12. Dezember 1973 die Aufgaben, die sich aus § 3 ASiG in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergeben. Der Auftrag war in den in Anlage 1 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) aufgeführten Dienst - und den dazugehörigen Außenstellen der niedersächsischen Finanzverwaltung auszuführen. Die Dienststellen agieren grundsätzlich selbstverwaltend (insbesondere in Bezug auf Terminvereinbarungen und die konkrete Beauftragung des Auftragnehmers); sie sind jeweils Rechnungsempfänger im Umfang der für die betreffende Dienststelle beauftragten und erbrachten Leistungen. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung sollte die betriebsärztliche Betreuung in der niedersächsischen Finanzverwaltung (bzw. in den in Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) benannten Dienststellen der niedersächsischen Finanzverwaltung) sichergestellt werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags waren der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen. — Ausgeschrieben wurde eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von betriebsärztlichen Leistungen in der niedersächsischen Finanzverwaltung in 9 Losen. Der Auftrag sollte je Los in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) vergeben werden und umfasste gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG -) vom 12. Dezember 1973 die Aufgaben, die sich aus § 3 ASiG in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergeben. Der Auftrag war in den in Anlage 1 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) aufgeführten Dienst - und den dazugehörigen Außenstellen der niedersächsischen Finanzverwaltung auszuführen. Die Dienststellen agieren grundsätzlich selbstverwaltend (insbesondere in Bezug auf Terminvereinbarungen und die konkrete Beauftragung des Auftragnehmers); sie sind jeweils Rechnungsempfänger im Umfang der für die betreffende Dienststelle beauftragten und erbrachten Leistungen. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung sollte die betriebsärztliche Betreuung in der niedersächsischen Finanzverwaltung (bzw. in den in Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) benannten Dienststellen der niedersächsischen Finanzverwaltung) sichergestellt werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags waren der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen. — Ausgeschrieben wurde eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von betriebsärztlichen Leistungen in der niedersächsischen Finanzverwaltung in 9 Losen. Der Auftrag sollte je Los in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) vergeben werden und umfasste gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG -) vom 12. Dezember 1973 die Aufgaben, die sich aus § 3 ASiG in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergeben. Der Auftrag war in den in Anlage 1 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) aufgeführten Dienst - und den dazugehörigen Außenstellen der niedersächsischen Finanzverwaltung auszuführen. Die Dienststellen agieren grundsätzlich selbstverwaltend (insbesondere in Bezug auf Terminvereinbarungen und die konkrete Beauftragung des Auftragnehmers); sie sind jeweils Rechnungsempfänger im Umfang der für die betreffende Dienststelle beauftragten und erbrachten Leistungen. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung sollte die betriebsärztliche Betreuung in der niedersächsischen Finanzverwaltung (bzw. in den in Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) benannten Dienststellen der niedersächsischen Finanzverwaltung) sichergestellt werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags waren der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen. — Ausgeschrieben wurde eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von betriebsärztlichen Leistungen in der niedersächsischen Finanzverwaltung in 9 Losen. Der Auftrag sollte je Los in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) vergeben werden und umfasste gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG -) vom 12. Dezember 1973 die Aufgaben, die sich aus § 3 ASiG in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergeben. Der Auftrag war in den in Anlage 1 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) aufgeführten Dienst - und den dazugehörigen Außenstellen der niedersächsischen Finanzverwaltung auszuführen. Die Dienststellen agieren grundsätzlich selbstverwaltend (insbesondere in Bezug auf Terminvereinbarungen und die konkrete Beauftragung des Auftragnehmers); sie sind jeweils Rechnungsempfänger im Umfang der für die betreffende Dienststelle beauftragten und erbrachten Leistungen. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung sollte die betriebsärztliche Betreuung in der niedersächsischen Finanzverwaltung (bzw. in den in Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) benannten Dienststellen der niedersächsischen Finanzverwaltung) sichergestellt werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags waren der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.

Vergabe-Status

Auftragnehmer
PIMA Health & Safety GmbH

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

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