AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: TED EU (https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/628006-2026) · Abgerufen am 19.09.2026 15:36 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-628006-2026/

Landkreis Bad Dürkheim - Generalsanierung der Sporthalle der IGS Grünstadt, Los 2: Planungsleitungen der Technischen Ausrüstung HLS

Notice-ID: ted-628006-2026 · Procedure-ID: 45be97a4-668a-4432-9982-f74754292036

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Bad Dürkheim
Veröffentlicht
11.09.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
320.135 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind in Los 2 die Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung HLS nach § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15, Leistungsphasen 1-8. Gesondert werden ausgeschrieben: Los 1 - Objektplanungsleistungen Gebäude und Freianlagen nach § 34 HOAI i.V.m. Anlage 10 und § 39 HOAI i.V.m. Anlage 11, jeweils in den Leistungsphasen 1-8, Los 3 - Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung Elektro nach § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15, Leistungsphasen 1-8 und Los 4 - Planungsleistungen der Tragwerksplanung nach § 51 HOAI i.V.m. Anlage 14, Leistungsphase 1-6. Leistungszeit: Die für den Förderantrag (LPH 3) benötigten Unterlagen sollen bis spätestens 15.09.2026 vorgelegt werden. Bezüglich der Beschreibung der Leistung orientiert sich die Auftraggeberin an den Leistungsbildern der HOAI 2021. Näheres regelt der Vertrag.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.05.2026
Ende
31.12.2030

Vergabe-Status

Auftragnehmer
AM Planungsgesellschaft für technische Gebäudeausrüstung mbH

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).