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RE:START KAMPSTR. - Generalplanung Neugestaltung der Kampstraße, des Umfeldes der Reinoldikirche und der Straßen Petergasse und Lühringhof
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenRE:START KAMPSTR. - Generalplanung Neugestaltung der Kampstraße, des Umfeldes der Reinoldikirche und der Straßen Petergasse und Lühringhof🏆 BOGL · Köpenhagen NV
- BOGL
Lot-Detail aus Schwester-Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (gleiche procedure_id).
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Generalplanung für die Neugestaltung von Straßen und Plätzen in Dortmund mit Fokus auf Verkehrs- und Freianlagen.
- Umfangreiche Zusatzleistungen wie Hochbau, Tragwerksplanung und technische Fachplanungen sind Teil des Auftrags.
- Hohe Anforderungen an die Koordination und die Berücksichtigung komplexer städtischer Belange.
- Erwartet werden innovative und robuste Lösungen für einen urbanen Raum mit hoher Frequenz.
- Die Fertigstellung des Projekts ist für das Jahr 2031 angestrebt.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Im Rahmen der zu beauftragenden Generalplanung gilt es, ein technisch und gestalterisch anspruchsvolles Planwerk zu erarbeiten und baulich umzusetzen und dabei eine Vielzahl von Belangen im Sinne des Erfolges der Gesamtmaßnahme zu koordinieren. Die Fläche zu Titel 1 (Kampstraße) umfasst 22.656 m², die zu Titel 2 (Umfeld der Reinoldikirche) 9.054 m² und die zu Titel 3 (Petergasse und Lühringhof) 1.240 m². Für das Planungsgebiet wurde im Jahr 1998 ein Planungswettbewerb durchgeführt. Die östlich und westlich an das Projektgebiet anschließenden Straßenzüge, Kampstraße, westlicher Bereich und Brüderweg, wurden nach den Plänen des damals mit dem ersten Preis ausgezeichneten Verfassers ausgeführt. Von der Realisierung des mittleren Bereichs wurde abgesehen. Vom Rat der Stadt Dortmund wurde mit Beschluss vom 12.12.2024 eine Neuentwicklung der Umgestaltung beschlossen. Bereits zu Beginn des Jahres 2025 wurde eine Auftragnehmerin zur Durchführung eines Partizipationsprozesses gefunden. Dieser Prozess wurde im Frühjahr durchgeführt, sein Ergebnis ist in die Aufgabenstellung für den Lösungsvorschlag im vorliegenden Vergabeverfahren für Generalplanung eingeflossen. Daneben wurde ein Büro für Projektsteuerung beauftragt, das bereits in das Vergabeverfahren der Generalplanung eingebunden wird und hierbei mitwirkt. Das Vergabeverfahren zur Generalplanung zielt insbesondere auf die Vergabe der Leistungsbilder Verkehrs- und Freianlagenplanung. Weitere, quantitativ untergeordnete Leistungen anderer Leistungsbilder, werden ebenfalls im Zuge dieses Vergabeverfahrens beauftragt: - Objektplanungsleistungen Hochbau (kleinere Objekte wie z.B. Dachelemente und öffentliche WC-Anlage), - Leistungen der Tragwerksplanung (etwa zu o.g. Objekten und zu Objekten des Ingenieurbaus Ver-/Entsorgung), - Leistungen der Wassertechnik, - Leistungen der Beleuchtungsplanung, - Leistungen der Elektroplanung, - Leistungen des Ingenieurbaus Ver-/Entsorgung, Zur Planungsaufgabe ist auszuführen, dass die Zielse
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität der eingereichten Konzeptunterlagen 65 %Qualität
Die Qualität des vorgelegten Beitrages wird mit einer umso höheren Wertigkeit beurteilt, je besser die folgenden Aspekte umgesetzt bzw. eingebracht werden: - Differenzierte Auseinandersetzung mit dem Bearbeitungsraum, seiner Identität, seinen Möglichkeiten, seinen Restriktionen - Ansprechende Gestaltung - kreative Lösungsansätze - Herausarbeitung von Lösungen und Strategien zu funktionalen, u.a. verkehrlichen, klimaresilienten und sozialräumlichen Aspekten der Aufgabe, die versprechen, einen attraktiven Begegnungsraum entstehen lassen.
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Preis (Honorarangebot) 30 %Preis
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Qualität des zur Bearbeitung vorgesehene Teams 5 %Qualität
Hier wird die Erfahrung der mit der Bearbeitung vorgesehenen Personen in der Rolle der verantwortlichen und der stellvertretenden Projektbearbeitenden mit Aufgabenstellungen ähnlicher Art, betrachtet.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung auf elektronischem Weg oder per Fax und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße innerhalb der in § 134 GWB genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter und Bewerber sowie auf die Präklusionsregelungen gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 291 Tage nach Fristende
Auftragnehmer BOGLZuschlagswert 3.612.915 €1 Veröffentlichung
- 11.09.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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