AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.06.2026 14:52 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-628456-2024/

Lieferung eines Gerätewagen-Transport GW-T für die Feuerwehr Stadt Besigheim

Notice-ID: ted-628456-2024 · Procedure-ID: d3e1c5cb-0eb7-44c0-9c12-95e45a506e8f

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Besigheim, Besigheim
Veröffentlicht
30.09.2024
Frist (Submission)
04.11.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34144210 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Lieferung eines Gerätewagen-Transport GW-T auf einem passenden Fahrgestell mit Allradantrieb und mit Beladung für die Feuerwehr Stadt 74354 Besigheim; ; aufgeteilt in drei Lose. Ausschreibung entsprechend Ländererlass Baden-Württemberg, DIN EN 1846 Teil 1-3; DIN 14502 Teil 1-3 sowie der Leistungsbeschreibung LOS 1 Fahrgestell; LOS 2 Feuerwehrtechnischer Aufbau und Rollcontainer; LOS 3 Beladung.

Lose

3 Lose — alle Lose Pflicht.

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 3 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Laufzeiten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — LOS 1 Fahrgestell

Laufzeit
24 Monate

Los 2 — LOS 2 Aufbau und Rollcontainer

Laufzeit
24 Monate

Los 3 — LOS 3 Beladung

Laufzeit
18 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
116 DAYS

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).