AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YM6YTNR4C01Y/documents) · Abgerufen am 12.08.2026 03:02 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-628760-2025/

Baulogistikplanung für den Erweiterungsneubau des Landtags Nordrhein-Westfalen

Notice-ID: ted-628760-2025 · Procedure-ID: ef980e06-e0df-479c-b341-f40d0b674972

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Stammdaten

Auftraggeber
Der Präsident des Landtags Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf
Veröffentlicht
24.09.2025
Frist (Submission)
28.10.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Im Rahmen des Projekts "Erweiterungsneubau" des Landtags NRW ist die Fachplanung Baulogistik auszuschreiben. Grundsätzliche Zielsetzung der Baulogistik soll es sein, in allen Bauphasen für einen reibungs- und gefahrlosen Material-, Transport- und Verkehrsfluss bis zur Einbaustelle zu sorgen sowie Lieferungen, Abfuhr und Personalzugang zu kontrollieren und zu dokumentieren. Der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin muss sich dazu vertieft mit den durch die Objekt- und Fachplanungen bereits erstellten Planungsunterlagen zu baulichen Phasen auseinandersetzen, diese prüfen und in ihrer planerischen Umsetzung der Baulogistik berücksichtigen.

Vertragslaufzeit

Beginn
08.12.2025
Ende
31.07.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
38 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).