AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: TED EU (https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/629760-2024) · Abgerufen am 24.08.2026 06:51 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-629760-2024/

Planungsleistungen für die BA 3.0 und 4.0 der Matthias-Claudius-Schule in Reinfeld (Holstein)

Notice-ID: ted-629760-2024 · Procedure-ID: 237cd5b8-17f0-43c1-adb7-47e8dfe09a48

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Reinfeld (Holstein)
Veröffentlicht
17.10.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71310000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
119.445 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Matthias-Claudius-Schule (MCS), bestehend aus mehreren Bauteilen aus verschiedenen Jahrzehnten des letzten Jahrhunderts befindet sich in Reinfeld (Holstein) in zentraler Ortslage. Zum Erhalt der Bausubstanz, der Steigerung der Energieeffizienz und zur Anpassung der in die Jahre gekommenen Bauteile im Hinblick auf Haustechnik, Brandschutz, Raumgestaltung, Umsetzung neuer pädagogischer Anforderungen sowie notwendiger Erweiterungen auf Grund geänderter Schulsituationen wie Inklusion, Ganztagesangebote, betreute Grundschule, Schulsozialarbeit etc. wurde ein Sanierungs- und Erweiterungskonzept erarbeitet, dass in den nächsten Jahren umzusetzen sein wird. Nunmehr sind die Planungsleisten für die Bauabschnitte 3.0 und 4.0 zu erbringen. Hierfür erfolgt nachstehende Losaufteilung: Los 1 - Tragwerksplanung Los 2 - Objektplanung Los 3 - Fachplanung HKLS Los 4 - Fachplanung ELT Gegenstand dieser Bekanntmachung ist ausschließlich das Los 1 - Tragwerksplanung.

Verfahrens-Bedingungen

Eilverfahren
Ja — verkürzte Mindestfristen

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).