AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 13.07.2026 11:25 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-629789-2024/

Prüfung der mobilen Elektrogeräte

Notice-ID: ted-629789-2024 · Procedure-ID: b66e7d46-a40e-48c0-bb4b-10489086975b

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Stammdaten

Auftraggeber
Duale Hochschule Baden-Württemberg, Stuttgart
Veröffentlicht
25.09.2024
Frist (Submission)
30.10.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71600000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Prüfung der mobilen Elektrogeräte

Lose

8 Lose (max. 8 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 8 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Standort Stuttgart

Erfüllungsort
Stuttgart

Los 2 — Standort Mannheim

Erfüllungsort
Mannheim

Los 3 — Standort Karlsruhe

Erfüllungsort
Karlsruhe

Los 4 — Standort Mosbach

Erfüllungsort
Mosbach

Los 5 — Standort Villingen-Schwenningen

Erfüllungsort
Villingen-Schwenningen

Los 6 — Standort Lörrach

Erfüllungsort
Lörrach

Los 7 — Standort Ravensburg

Erfüllungsort
Ravensburg

Los 8 — Standort Heidenheim

Erfüllungsort
Heidenheim

Vertragslaufzeit

Periode
48 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
42 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).