AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Deutschland – Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen – BüvA_Kombinationsabschläge nach § 130e SGB V
Stammdaten
- Auftraggeber
- Die AOK-Bundesverband eGbR führt im Namen der in der Bekanntmachung genannten Auftraggeberinnen das Vergabeverfahren durch — AOK Bayern - Die Gesundheitskasse — AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen — AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen — AOK Nordost - Die Gesundheitskasse — AOK NordWest - Die Gesundheitskasse — AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse — AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
- Veröffentlicht
- 26.09.2025
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 79200000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
- Branche
- Beratung & Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 1.209.740 €
Beschreibung
Mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG), das im Oktober 2022 vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde, wird im deutschen Gesundheitssystem ein neuartiges und in dieser Form einmaliges Instrument eingeführt: der Kombinationsabschlag. Ab dem 02.05.2023 erhalten alle gesetzlichen Krankenkassen gemäß § 130e Abs. 1 SGB V für alle Arzneimittel (AM) mit neuen Wirkstoffen, die in einer vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zuvor nach § 35a Abs. 3 Satz 4 SGB V benannten Kombination eingesetzt und zulasten der GKV abgegeben werden, vom jeweiligen pharmazeutischen Unternehmer (pU) einen Abschlag in Höhe von 20 Prozent des Abgabepreises ohne Mehrwertsteuer. Die Auftraggeberinnen beauftragen die Auftragnehmerin mit der fristgerechten und vollständigen Abwicklung von Kombinationsabschlägen gemäß § 130e SGB V, dem Forderungseinzug und dem Forderungsmanagement. Inkassodienstleistungen nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz sind ausgenommen. Die Leistung beinhaltet folgende Aufgaben: 1. Ermittlung abschlagsfähiger Arzneimittel und Datenübermittlung an die Auftraggeberinnen, 2. Annahme der Abrechnungsdaten, 3. Berechnung der Kombinationsabschläge, 4. Lieferung der Abrechnungsdaten an die Auftraggeberin, 5. Abrechnung mit pharmazeutischen Unternehmen, 6. Vorgehen bei Klärfällen und Korrekturen, 7. Zahlungsverkehr und Mahnwesen, 8. Datenschutz und Geheimhaltungspflicht, 9. Aufbewahrung und Löschung von Daten. Als Vertragskonstruktion wurde ein Rahmenvertrag mit Beitrittsoption gewählt, dem die AOK Baden-Württemberg, die AOK Bremen/Bremerhaven, die AOK PLUS und die AOK Sachsen-Anhalt beitreten können.
Vergabe-Status
- Auftragnehmer
- Lyfegen HealthTech AG
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 08.07.2025
- Vergabeergebnis