AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 03.06.2026 08:05 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-631286-2025/

Grundschule Lüne - Umbau und Sanierung der Bestandsgebäude - BA 2

Notice-ID: ted-631286-2025 · Procedure-ID: e3797c2c-e410-4fea-a057-6b9d9c5a2612

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Stammdaten

Auftraggeber
Hansestadt Lüneburg, Lüneburg
Veröffentlicht
26.09.2025
Frist (Submission)
28.10.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45422000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Grundschule Lüne soll zur 5-zügigen GTS ausgebaut werden. In den Bauabschnitten 2 und 3 stehen die Umbau- und Sanierungsarbeiten in den Bestandsgebäuden an. Das dreigeschossige Gebäude aus dem Baujahr 1964 soll im 2. Bauabschnitt umgebaut und energetisch ertüchtigt werden. Die vorhandene Dachkonstruktion des flach geneigten Walmdachs soll entfernt und eine Pultdachkonstruktion mit 7 Grad Dachneigung neu aufgebaut werden. Die oberste Dachhaut besteht aus einer Metalleindeckung, sowie einer kleinen Fläche mit Bitumenbahnen. Diese Ausschreibung umfasst die Zimmerer-/Dachdecker- und Klempnerarbeiten.

Vertragslaufzeit

Beginn
27.02.2026
Ende
03.07.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).