AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe.de/unterlagen/01a09e87-445b-46ab-86ac-a82e8b6093cd/zustellweg-auswaehlen) · Abgerufen am 17.09.2026 04:38 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-633241-2026/

Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Eisen-II & Eisen-III / Lieferung von Fällmittel

Notice-ID: ted-633241-2026 · Procedure-ID: 01a09e87-445b-46ab-86ac-a82e8b6093cd

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Stammdaten

Auftraggeber
Zweckverband KÜHLUNG, Bad Doberan
Veröffentlicht
15.09.2026
Frist (Submission)
24.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
24962000 — Chemische Erzeugnisse
Branche
Energie & Umwelt
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Lieferung von Eisen-III Produktanforderung: Wassergefährdungsklasse WGK 1: schwach wassergefährdend Lieferung Eisen-III-Chlorid/ Eisenchloridsulfat Lieferung von FeCl3 -Lösung/ FeClSO4 -Lösung im Tanklastzug zu 25 t pro Lieferung an bis zu drei Anlieferstellen im Verbandsgebiet des ZVK. — Lieferung Eisen-II Produktanforderung: Wassergefährdungsklasse WGK 1, schwach wassergefährdend Lieferung Eisen-II-Chlorid Lieferung von FeCl2 -Lösung im Tanklastzug zu 25 t pro Lieferung an bis zu drei Anlieferstellen im Verbandsgebiet des ZVK.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2027
Ende
31.12.2030

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
40 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Zweckverband KÜHLUNG, Bad Doberan

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).