AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 12.05.2026 04:16 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-633343-2025/

Deutschland – Softwarepaket und Informationssysteme – Einkauf einer Dienstplansoftware

Notice-ID: ted-633343-2025 · Procedure-ID: bd22cc26-e077-474a-ac47-44e84676c4e1

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
KLINIKUM MAGDEBURG gGmbH
Veröffentlicht
29.09.2025
Frist (Submission)
02.10.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
48000000 — Software
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
630.000 €

Beschreibung

Die Klinikum Magdeburg gGmbH schreibt im Rahmen dieses Einkaufs eine Dienstplansoftware europaweit im offen Verfahren aus. Ziel ist es, eine skalierbare und sichere Plattform zu schaffen, die automatische Planerstellung unter Berücksichtigung von Verfügbarkeiten, Qualifikationen und gesetzlichen Vorgaben ermöglicht. Mitarbeiten sollen ihre Wünsche und Verfügbarkeiten direkt eintragen können, während Planverantwortliche die Flexibilität haben, Anpassungen manuell vorzunehmen. Wichtig sind zudem intuitive Zugriffsmöglichkeiten für verschiedene Nutzergruppen, einschließlich Verwaltungspersonal und medizinischem Fachpersonal, über Web und mobile Anwendungen. Datenschutz, Zuverlässigkeit und Benutzerfreundlichkeit stehen im Vordergrund, um eine effiziente und reibungslose Dienstplanung zu gewährleisten. Zu beschaffen ist die Personalplanung in der Cloud, inklusive Wartung und Supportvertrag über 36 Monate. Im Übrigen wird auf die Beschreibung des Beschaffungsgegenstandes gemäß des Leistungsverzeichnisses verwiesen (Vergabeunterlagen).

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
3 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).