AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Stadt Syke: Umnutzung des Hotels Wessel zu einem Bibliotheks- und Kulturzentrum: Objektplanung Gebäude und Innenräume
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Syke, Syke
- Veröffentlicht
- 13.09.2026
- Frist (Submission)
- 26.10.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
- Grüne Beschaffung
- Ja
Beschreibung
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind Leistungen des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume (§§ 34 ff. HOAI). Der Auftrag umfasst die planerische Bearbeitung des denkmalgeschützten Bestands, die Planung der erforderlichen Neu- und Ergänzungsbauten - insbesondere des als "Forum" bezeichneten Verbindungs- und Veranstaltungsbereichs einschließlich Treppenhaus und WC-Anlagen sowie der neuen Aufzugsanlage - und die innenräumliche Konzeption für das Bibliotheks- und Kulturzentrum. Zur Vorbereitung des Vorhabens beauftragte die Stadt Syke das Büro FRANKE Architektur | Innenarchitektur mit einer Machbarkeitsstudie zur Umnutzung des Hotels Wessel zu einem Bibliotheks- und Kulturzentrum mit Anbau eines Forums inklusive WC-Anlagen. Die Studie liegt in der fortgeschriebenen Fassung vom 26.06.2026 (Anlage B01) vor. Sie untersucht den Bestand und entwickelt städtebauliche, funktionale und gestalterische Lösungsansätze einschließlich eines Nutzungskonzepts, eines Katalogs erforderlicher Maßnahmen je Geschoss sowie einer Kostenschätzung auf Grundlage der BKI-Kostenkennwerte (Neubau 2026, Altbau 2025).
Vertragslaufzeit
- Periode
- 24 Monate
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 2 Monate
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 26.10.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, Lüneburg
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.