AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.subreport.de/E58497848) · Abgerufen am 07.08.2026 02:05 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-634458-2025/

Neugestaltung der Rheinallee in Boppard

Notice-ID: ted-634458-2025 · Procedure-ID: 8366e3ef-ade1-4193-8e1c-ea2b90fbae8b

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Boppard, Boppard
Veröffentlicht
28.09.2025
Frist (Submission)
04.11.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45000000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
2.472.819 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Los 02 - Spezialtiefbauarbeiten (Sanierung Kaimauer Ost) - Arbeitsebene herstellen - ca. 960 m² - Standgerüst herstellen - ca. 1.160 m² - Mauerabdeckplatten abnehmen, wiederherstellen - ca. 400 m - Mauerwerk aufnehmen - ca. 400 m³ - Niederdruckhohlrauminjektion - ca. 970 m² - Herstellung Pfahl / Rückverankerung, L4-5 m - 806 St - Mauerwerk herstellen - ca. 195 m³ - Drainagebohrungen herstellen - ca. 180 St - Verfugung Trockenspritzverfahren - ca. 1.100 m² - Kopfbalken Stahlbeton herstellen - ca. 315 m - Blockstufen setzen - ca. 95 m - Steinsatz / Fußsicherung herstellen - ca. 250 m² - Steinwurf Böschungssicherung herstellen - ca. 800 m² - StB-Fundamente herstellen - ca. 100 m³ - Neubau Ufermauer - StB-Wand - ca. 145 m³

Vertragslaufzeit

Beginn
03.03.2026
Ende
15.12.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
57 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).