Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Bauwesen & Infrastruktur BauleistungenArchitektur und Ingenieurwesen
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Bauauftrag EU-Oberschwelle KMU-geeignet

Vergabe von Totalüber-/Totalunternehmerleistungen für den Neubau einer viergruppigen Kindertagesstätte „Balker Aue“ mit Außenspielplätzen sowie der Herrichtung und Fertigstellung des Grundstücks (inklusive Abriss Bestandsgebäude) in Leichlingen

Blütenstadt Leichlingen · Leichlingen · Nordrhein-Westfalen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)

Angebote bis 12.10.2026, 12:00 Uhr (noch 18 Tage)

Beschreibung

Kurzzusammenfassung zum vorliegenden Verfahren: Mit vorliegender Unterlage wird der Teilnahmewettbewerb bzgl. des Vergabeverfahrens Neubau einer viergruppigen Kindertagesstätte „Balker Aue“ mit Außenspielplätzen sowie die Herrichtung und Fertigstellung des Grundstücks (inklusive Abriss Bestandsgebäude) in Leichlingen als Totalüber-/Totalunternehmerleistung eingeleitet. Die Blütenstadt Leichlingen (nachfolgend: Vergabestelle) sucht dabei einen Totalüber- oder Totalunternehmer (nachfolgend auch einheitlich: TÜ), der im Rahmen eines Globalpauschalvertrags den schlüssel- und betriebsfertigen Ersatzneubau einer barrierefreien und behindertengerechten viergruppigen Kindertagesstätte „Balker Aue“ mit Außenspielplätzen erstellt. Im vorliegenden Teilnahmewettbewerb werden bis zu drei (maximal fünf) Bewerber anhand deren Eignung und einschlägigen Leistungsfähigkeit ausgewählt, die am späteren Verhandlungsverfahren als Bieter teilnehmen sollen. Der Zuschlag wird an das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Dabei wird der Preis mit 60 % und die zu erwartende Qualität mit 40 % gewichtet. Für nicht erfolgreiche Bieter im späteren Verhandlungsverfahren (nicht im hier vorliegenden Teilnahmewettbewerb) wird pro Bieter eine Aufwands-entschädigung in Höhe von € 15.000 brutto ausgelobt (Voraussetzung Abgabe eines wertbaren Erstangebot und ggf. wertbaren Folgeangebot und eines wertbaren Endangebot). Sollte der jeweilige Bieter nur ein wertbares Erstangebot einreichen, so beträgt die Aufwandsentschädigung € 10.000 brutto. Klarstellung: Allein die Teilnahme am Teilnahmewettbewerb löst keine Ansprüche der Bewerber aus. Der obsiegende Bieter erhält keine Aufwandsentschädigung. Die Vergabestelle sieht gerne Ihrem Teilnahmeantrag entgegen, den Sie bitte anhand der folgenden Hinweise erstellen: Die Blütenstadt Leichlingen beabsichtigt, einen TÜ zu beauftragen, der im Rahmen eines Globalpauschalvertrags den schlüssel- und betriebsfertigen Ersatzneubau einer barrierefreien und behinderte

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Branche: Bauwesen & Infrastruktur

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Auftragsgegenstand ist der Neubau einer viergruppigen Kindertagesstätte als Totalüber-/Totalunternehmerleistung inklusive Abriss und Außengestaltung.
  • Das Verfahren ist ein mehrstufiges Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb, bei dem maximal fünf Bewerber ausgewählt werden.
  • Die Wertung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt zu 60% nach Preis und 40% nach Qualität.
  • Erfolgreiche Bieter im Verhandlungsverfahren erhalten eine Aufwandsentschädigung von 15.000 € brutto (bei nur Erstangebot 10.000 € brutto).
  • Einreichung eines detaillierten Lösungsvorschlags, Erläuterungsberichten, Kostenaufstellungen und eines Projektterminplans ist Teil des Erstangebots.

Gesucht wird ein Totalüber-/Totalunternehmer für den schlüsselfertigen Neubau einer viergruppigen Kindertagesstätte inklusive Abriss von Bestandsgebäuden und Außenspielplätzen.

Das Verfahren ist ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb, bei dem bis zu fünf Bewerber ausgewählt werden. Die Wertung erfolgt zu 60% nach Preis und 40% nach Qualität.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Zweistufiges Verfahren (Bewerberlimitierung)

3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Vergabe von Totalüber-/Totalunternehmerleistungen für den Neubau einer viergruppigen Kindertagesstätte „Balker Aue“ mit Außenspielplätzen sowie der Herrichtung und Fertigstellung des Grundstücks (inklusive Abriss Bestandsgebäude) in Leichlingen
  • Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Bewertung erfolgt anhand des angebotenen Pauschalfestpreises (60 %) sowie der zu erwartenden Qualität der Planung, des Baus und des Betriebs (40 %). Eine weitere Untergewichtung hat die Vergabestelle noch nicht vorgenommen, behält sich diese jedoch für das Verhandlungsverfahren zur weiteren Bekanntgabe an die späteren Bieter vor. 60 %
    Preis
  • Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Bewertung erfolgt anhand des angebotenen Pauschalfestpreises (60 %) sowie der zu erwartenden Qualität der Planung, des Baus und des Betriebs (40 %). Eine weitere Untergewichtung hat die Vergabestelle noch nicht vorgenommen, behält sich diese jedoch für das Verhandlungsverfahren zur weiteren Bekanntgabe an die späteren Bieter vor. 40 %
    Qualität

    Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Bewertung erfolgt anhand des angebotenen Pauschalfestpreises (60 %) sowie der zu erwartenden Qualität der Planung, des Baus und des Betriebs (40 %). Eine weitere Untergewichtung hat die Vergabestelle noch nicht vorgenommen, behält sich diese jedoch für das Verhandlungsverfahren zur weiteren Bekanntgabe an die späteren Bieter vor. Alle Bieter werden insofern nach erster Auswertung aufgefordert, die Angebote anhand der Prüfergebnisse zu überarbeiten und ein – in jedem Fall bezogen auf die Projektentwürfe endgültiges – Angebot einzureichen. Dieses wird von einem noch zu benennenden Wertungsgremium bzgl. der Qualität des Projekts abschließend bewertet. Mit diesem bzgl. der Planung finalen Angebot wird auch ein Preisangebot erwartet. Die Vergabestelle wird sodann voraussichtlich unmittelbar anhand der Wertungskriterien den Zuschlag zu erteilen. Sie behält sich jedoch vor, weitere Verhandlungen über den Preis und/oder vertragliche Elemente zu führen, wobei eine weitere Überarbeitung der Entwürfe nur für den Fall vorgesehen wäre, dass keine zuschlagsfähigen Vorschläge eingereicht wurden. Insofern werden ggf. weitere Angebote angefordert, nach Aufruf eines „last and final call“ wird auf das Endangebot des Bestbietenden der Zuschlag erteilt.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Befähigung zur Berufsausübung

  • Eintragung Handelsregister

    Als generelle Voraussetzungen für die Teilnahme am Verfahren müssen die Bewerber folgende Nachweise erbringen bzw. Erklärungen abgeben: • Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Handelsregister, soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedsstaats am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist (Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis, kein Formular). Der jeweilige Nachweis darf nicht älter als 6 Monate sein (Stichtag: Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge)

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Berufshaftpflichtversicherung

    Der Bewerber muss seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wie folgt nachweisen (Mindestkriterien): b. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 10.000.000,00 € sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von jeweils mindestens 5.000.000,00 €. Die Maximierung der Ersatzleistungen muss mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr betragen. (alternativ zu einer bestehenden Versicherung ist ausreichend, eine verbindliche, schriftliche Verpflichtung abzugeben, bei Auftragserteilung entsprechende Policen abzuschließen oder bestehende Policen aufzustocken) (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis oder Erklärung) Achtung: Für die Versicherungsnachweise und die Bankauskunft ist ein besonderes Augenmerk auf die aufgestellten Voraussetzungen zu legen. Die allgemeine Bankauskunft darf nicht älter als 6 Monate sein (Stichtag: Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge). Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit singulär für mindestens ein ARGE-Mitglied nachgewiesen werden (insofern darf keine Addition erfolgen). Eine Ausnahme gilt bzgl. der Versicherungssummen, für die ggf. auch eine Erklärung der ARGE als solcher ausreichend ist.

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Als generelle Voraussetzungen für die Teilnahme am Verfahren müssen die Bewerber folgende Nachweise erbringen bzw. Erklärungen abgeben: • kurze Unternehmensdarstellung auf maximal zwei DIN A4-Seiten (insb. Gesellschaftsstruktur, Geschäftsfelder, ggf. bestehende wirtschaftliche Verflechtungen) (Checkliste Leistungsfähigkeit plus Darstellung, kein Formular).

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindliche, unterzeichnete Erklärung (Formular) abzugeben, in der: o die Bildung einer Arge im Auftragsfall erklärt wird, o alle Mitglieder aufgeführt sind, o ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist und o die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Eine besondere Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und/oder Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben. Mehrfach-bewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmen von verschiedenen Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass das Nachunternehmen keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bewerber/ Bewerbergemeinschaften hat, bei denen es Nachunternehmen ist. Dies ist nach Aufforderung durch rechtsverbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmens gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bewerber/ Bewerbergemeinschaften ausgeschlossen werden. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bewerbers. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Bedient sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft eines Nachunternehmens und beruft er/sie sich auf dessen technische, wirtschaftliche und/ oder finanzielle Leistungsfähigkeit, so hat er die Nachweise und Erklärungen in entsprechender Weise auch von dem Nachunternehmen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Teilnahmeantrages nicht älter als 12 Monate sein. Eigenerklärungen sind rechtsverbindlich zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und im Original mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Sofern sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/ Nachunternehmen/ konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Formular Verpflichtungserklärung).

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Der Bewerber muss seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wie folgt nachweisen (Mindestkriterien): c. Vorlage einer aktuellen, allgemeinen Bankauskunft über die wirtschaftliche Situation und/oder ein geordnetes Zahlungsverhalten des Bewerbers (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis). Achtung: Für die Versicherungsnachweise und die Bankauskunft ist ein besonderes Augenmerk auf die aufgestellten Voraussetzungen zu legen. Die allgemeine Bankauskunft darf nicht älter als 6 Monate sein (Stichtag: Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge). Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit singulär für mindestens ein ARGE-Mitglied nachgewiesen werden (insofern darf keine Addition erfolgen). Eine Ausnahme gilt bzgl. der Versicherungssummen, für die ggf. auch eine Erklärung der ARGE als solcher ausreichend ist.

  • Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)

    Der Bewerber muss seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wie folgt nachweisen (Mindestkriterien): a. Mindestumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren in Höhe von mindestens jeweils 10 Mio. € in dem entsprechenden Tätigkeitsfeld (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit). Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit singulär für mindestens ein ARGE-Mitglied nachgewiesen werden (insofern darf keine Addition erfolgen). Eine Ausnahme gilt bzgl. der Versicherungssummen, für die ggf. auch eine Erklärung der ARGE als solcher ausreichend ist.

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)

    Der Bewerber muss seine technische Leistungsfähigkeit wie folgt nachweisen (Mindestkriterien): a. Vorlage von mindestens drei (3) vergleichbaren Referenzprojekten für Planungsleistungen im Rahmen eines Hochbauvorhabens (Neubau oder Sanierungsprojekt) (Formular Referenzen) Ein Referenzprojekt ist vergleichbar, wenn o Objektplanungsleistungen gemäß §§ 34 HOAI ff. mindestens der LPH 2-5 nach HOAI erbracht wurden, ggf. auch im Rahmen eines TÜ-Projekts (Inhalte der Leistung) UND o mindestens 5,0 Mio. € netto Baukosten der KG 300 und 400 angefallen sind (Größenordnung des Projekts) UND o das Projekt zwischen 2021 und 2026 an den Bauherrn übergeben wurde, so dass dieser die Nutzung aufnehmen konnte (Zeitraum des Projekts – Schlusstermin bzw. Stichtag Ende Bewerbungsfrist für den Teilnahmewettbewerb). Klarstellung: Eine TÜ-Referenz, die beide Vergleichbarkeitskriterien im Sinne der Ziffer 3.2.2 Buchstaben a) und b) erfüllt, darf für beide Kriterien (insofern „doppelt“) angegeben werden. Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der technischen Leistungsfähigkeit nicht für jedes einzelne ARGE-Mitglied, sondern für die ARGE insgesamt vorliegen. Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit kann auch auf Nachunternehmen (ggf. auch konzernverbundene Unternehmen) zurückgegriffen werden, sofern diese über eine Verpflichtungserklärung (siehe Vordruck) die jeweilige Verfügbarkeit für den Auftrag bestätigen. Der folgende Teil betrifft die Wertung der Referenzen im Rahmen der Auswahl der Bewerber. Eine übersichtliche Darstellung kann Ziff. 3.3 des Aufforderungsschreibens entnommen werden (Anlage 01 der Vergabeunterlagen): Verbleiben nach der ersten und zweiten Stufe mehr als drei geeignete Bewerber, erfolgt auf der dritten Stufe die Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren anhand der eingereichten und mit dem vorliegenden Projekt vergleichbaren Referenzen sowie der Leistungsfähigkeit des Bewerberbüros. Diese werden bewertet anhand der nachstehenden Kriterien: Ein Bieter muss nach oben Gesagtem mindestens drei (3) vergleichbare Planungs-Referenzen und eine (1) vergleichbare Bau-Referenz einreichen. Es können und sollen jedoch mehr als diese Mindestreferenzen eingereicht werden, wobei maximal 5 vergleichbare Referenzen gewertet werden. Zum Begriff der Vergleichbarkeit gilt das oben gesagte entsprechend. Werden mehr als 5 Referenzobjekte eingereicht, soll der Bewerber angeben, welche Referenzobjekte in die Wertung gelangen sollen. Falls keine Festlegung erfolgt, werden die von der Vergabestelle mit den meisten Punkten bewerteten Referenzen gewertet. Der Bewerber muss für jede Referenz einen Ansprechpartner des dortigen Auftraggebers mit Namen und Telefonnummer angeben, damit die Vergabestelle die Angaben zur Referenz überprüfen kann. Ein Bieter soll vergleichbare Planungs- und/oder Baureferenzen über von ihm errichtete Vorhaben einreichen, deren Inhalte über die Mindestkriterien gem. Ziffer 3.2.2 hinausgehen und insofern eine hohe Ähnlichkeit mit der hier ausgeschriebenen Leistung haben. In diesem Sinne werden v.a. Referenzen hoch bewertet, die sich aus Leistungen im Rahmen einer TÜ-Maßnahme ergeben. Eine Planungs- oder Baureferenz kann insofern jeweils maximal 15 Punkte erreichen. Eine Planungs- und Baureferenz im Sinne einer TÜ-Maßnahme kann insofern maximal 20 Punkte erreichen. Die maximal erzielbare Bewertung für 5 Referenzprojekte beträgt somit in Addition 100 Punkte. Die Punkteverteilung erfolgt nach folgenden Kriterien: • Es werden ausschließlich vergleichbare Referenzen gewertet (zur Vergleichbarkeit s.o.). Klarstellung: Werden die jeweils für Planungsreferenzen bzw. Baureferenzen aufgestellten Vergleichbarkeitskriterien nicht sämtlich erfüllt, wird die Referenz jeweils nicht gewertet und erhält 0 Punkte, da sie nicht vergleichbar ist. Eine TÜ-Referenz muss entweder die Mindestanforderungen an die Vergleichbarkeit bzgl. Planung oder Bau erfüllen. • die Punkteverteilung und die Voraussetzungen für das Erreichen der Höchstpunktzahl ergibt sich aus folgender „Matrix zur Auswertung der Referenzen der Bewerber“: max. 20 Punkte für eine Referenz, max. 5 Referenzen in Wertung, max. 100 Punkte 1. Projektvolumen Wert Projektvolumen (max. 5 Punkte) mind. Baukosten netto € 5,5 Mio. KG 300 und 400 = (1 Punkt) mind. Baukosten netto € 6,5 Mio. KG 300 und 400 = (3 Punkte) ab Baukosten netto € 7,5 Mio. KG 300 und 400 = (5 Punkte) 2. Nutzung Wert Nutzung (max. 5 Punkte) Keine Kita oder Schule = (0 Punkte) Einrichtung im Sinne einer Kita oder Schule (keine Erwachsenenbildung) = (5 Punkte) Leistung Wert Leistung (max. 5 Punkte) Planung = (0 Punkte) Bau = (0 Punkte) TÜ/TU-Leistung = (5 Punkte) Zertifizierung nach DGNB oder nach Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) Wert Zertifizierung (max. 5 Punkte) Keine Zertifizierung = (0 Punkte) Zertifizierung = (5 Punkte) Die drei Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zu Verhandlungen aufgefordert. Sollte die Auswertung der Punkte ergeben, dass aufgrund von Punktgleichstand mehr als drei Bewerber zu berücksichtigen wären (z.B. weil auf dem dritten Rang zwei oder mehrere gleichrangige Bewerber stehen), behält sich die Vergabestelle vor, bis zu fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern. Sollten nach obigen Maßstäben mehr als fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern sein, weil auf dem zweiten Rang 5 oder mehr gleichrangige Bewerber bzw. dritten Rang 4 oder mehr gleichrangige Bewerber stehen, wird durch Los entschieden, welche dieser Bewerber neben den/dem Bestplatzierten zu Verhandlungen aufgefordert werden. Sollten nach obigen Maßstäben mehr als fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern sein, weil alle Bewerber die volle Punktzahl erreichen, wird durch Los entschieden, welche Bewerber zu Verhandlungen aufgefordert werden.

  • Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)

    Der Bewerber muss seine technische Leistungsfähigkeit wie folgt nachweisen (Mindestkriterien): b. Vorlage von mindestens einem (1) vergleichbaren Referenzprojekt für Bauleistungen im Rahmen eines Hochbauvorhabens (Neubau oder Sanierungsprojekt) (Formular Referenzen) Ein Referenzprojekt ist vergleichbar, wenn o Bauleistungen mindestens bzgl. des Rohbaus erbracht wurden, ggf. auch im Rahmen eines TÜ-Projekts (Inhalte der Leistung) UND o mindestens 5,0 Mio. € netto Baukosten der KG 300 und 400 angefallen sind (Größenordnung des Projekts) UND o das Projekt zwischen 2016 und 2026 an den Bauherrn übergeben wurde, so dass dieser die Nutzung aufnehmen konnte (Zeitraum des Projekts – Schlusstermin bzw. Stichtag Ende Bewerbungsfrist für den Teilnahmewettbewerb). Klarstellung: Eine TÜ-Referenz, die beide Vergleichbarkeitskriterien im Sinne der Ziffer 3.2.2 Buchstaben a) und b) erfüllt, darf für beide Kriterien (insofern „doppelt“) angegeben werden. Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der technischen Leistungsfähigkeit nicht für jedes einzelne ARGE-Mitglied, sondern für die ARGE insgesamt vorliegen. Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit kann auch auf Nachunternehmen (ggf. auch konzernverbundene Unternehmen) zurückgegriffen werden, sofern diese über eine Verpflichtungserklärung (siehe Vordruck) die jeweilige Verfügbarkeit für den Auftrag bestätigen. Der folgende Teil betrifft die Wertung der Referenzen im Rahmen der Auswahl der Bewerber. Eine übersichtliche Darstellung kann Ziff. 3.3 des Aufforderungsschreibens entnommen werden (Anlage 01 der Vergabeunterlagen): Verbleiben nach der ersten und zweiten Stufe mehr als drei geeignete Bewerber, erfolgt auf der dritten Stufe die Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren anhand der eingereichten und mit dem vorliegenden Projekt vergleichbaren Referenzen sowie der Leistungsfähigkeit des Bewerberbüros. Diese werden bewertet anhand der nachstehenden Kriterien: Ein Bieter muss nach oben Gesagtem mindestens drei (3) vergleichbare Planungs-Referenzen und eine (1) vergleichbare Bau-Referenz einreichen. Es können und sollen jedoch mehr als diese Mindestreferenzen eingereicht werden, wobei maximal 5 vergleichbare Referenzen gewertet werden. Zum Begriff der Vergleichbarkeit gilt das oben gesagte entsprechend. Werden mehr als 5 Referenzobjekte eingereicht, soll der Bewerber angeben, welche Referenzobjekte in die Wertung gelangen sollen. Falls keine Festlegung erfolgt, werden die von der Vergabestelle mit den meisten Punkten bewerteten Referenzen gewertet. Der Bewerber muss für jede Referenz einen Ansprechpartner des dortigen Auftraggebers mit Namen und Telefonnummer angeben, damit die Vergabestelle die Angaben zur Referenz überprüfen kann. Ein Bieter soll vergleichbare Planungs- und/oder Baureferenzen über von ihm errichtete Vorhaben einreichen, deren Inhalte über die Mindestkriterien gem. Ziffer 3.2.2 hinausgehen und insofern eine hohe Ähnlichkeit mit der hier ausgeschriebenen Leistung haben. In diesem Sinne werden v.a. Referenzen hoch bewertet, die sich aus Leistungen im Rahmen einer TÜ-Maßnahme ergeben. Eine Planungs- oder Baureferenz kann insofern jeweils maximal 15 Punkte erreichen. Eine Planungs- und Baureferenz im Sinne einer TÜ-Maßnahme kann insofern maximal 20 Punkte erreichen. Die maximal erzielbare Bewertung für 5 Referenzprojekte beträgt somit in Addition 100 Punkte. Die Punkteverteilung erfolgt nach folgenden Kriterien: • Es werden ausschließlich vergleichbare Referenzen gewertet (zur Vergleichbarkeit s.o.). Klarstellung: Werden die jeweils für Planungsreferenzen bzw. Baureferenzen aufgestellten Vergleichbarkeitskriterien nicht sämtlich erfüllt, wird die Referenz jeweils nicht gewertet und erhält 0 Punkte, da sie nicht vergleichbar ist. Eine TÜ-Referenz muss entweder die Mindestanforderungen an die Vergleichbarkeit bzgl. Planung oder Bau erfüllen. • die Punkteverteilung und die Voraussetzungen für das Erreichen der Höchstpunktzahl ergibt sich aus folgender „Matrix zur Auswertung der Referenzen der Bewerber“: max. 20 Punkte für eine Referenz, max. 5 Referenzen in Wertung, max. 100 Punkte 1. Projektvolumen Wert Projektvolumen (max. 5 Punkte) mind. Baukosten netto € 5,5 Mio. KG 300 und 400 = (1 Punkt) mind. Baukosten netto € 6,5 Mio. KG 300 und 400 = (3 Punkte) ab Baukosten netto € 7,5 Mio. KG 300 und 400 = (5 Punkte) 2. Nutzung Wert Nutzung (max. 5 Punkte) Keine Kita oder Schule = (0 Punkte) Einrichtung im Sinne einer Kita oder Schule (keine Erwachsenenbildung) = (5 Punkte) Leistung Wert Leistung (max. 5 Punkte) Planung = (0 Punkte) Bau = (0 Punkte) TÜ/TU-Leistung = (5 Punkte) Zertifizierung nach DGNB oder nach Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) Wert Zertifizierung (max. 5 Punkte) Keine Zertifizierung = (0 Punkte) Zertifizierung = (5 Punkte) Die drei Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zu Verhandlungen aufgefordert. Sollte die Auswertung der Punkte ergeben, dass aufgrund von Punktgleichstand mehr als drei Bewerber zu berücksichtigen wären (z.B. weil auf dem dritten Rang zwei oder mehrere gleichrangige Bewerber stehen), behält sich die Vergabestelle vor, bis zu fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern. Sollten nach obigen Maßstäben mehr als fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern sein, weil auf dem zweiten Rang 5 oder mehr gleichrangige Bewerber bzw. dritten Rang 4 oder mehr gleichrangige Bewerber stehen, wird durch Los entschieden, welche dieser Bewerber neben den/dem Bestplatzierten zu Verhandlungen aufgefordert werden. Sollten nach obigen Maßstäben mehr als fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern sein, weil alle Bewerber die volle Punktzahl erreichen, wird durch Los entschieden, welche Bewerber zu Verhandlungen aufgefordert werden.

  • Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals

    Der Bewerber muss seine technische Leistungsfähigkeit wie folgt nachweisen (Mindestkriterien): c. Angaben über das für die Gesamtprojektleitung und deren Stellvertretung vorgesehene Personal, jeweils mit Nachweis deren jeweiliger Qualifikation (Studien- und Ausbildungsnachweise sowie ggf. Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung) (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis). Die Projektleitung und deren Stellvertretung muss in dem Bereich Gesamtprojektleitung mindestens zehn (10) Jahre Berufserfahrung (Aussagekräftige Lebensläufe oder vergleichbare Nachweise) aufweisen (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis). Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der technischen Leistungsfähigkeit nicht für jedes einzelne ARGE-Mitglied, sondern für die ARGE insgesamt vorliegen. Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit kann auch auf Nach-unternehmen (ggf. auch konzernverbundene Unternehmen) zurückgegriffen werden, sofern diese über eine Verpflichtungserklärung (siehe Vordruck) die jeweilige Verfügbarkeit für den Auftrag bestätigen. Der folgende Teil betrifft die Wertung der Leistungsfähigkeit im Rahmen der Auswahl der Bewerber. Eine übersichtliche Darstellung kann der Ziff. 3.3 des Aufforderungsschreibens entnommen werden (Anlage 01 der Vergabeunterlagen): Verbleiben nach der ersten und zweiten Stufe mehr als drei geeignete Bewerber, erfolgt auf der dritten Stufe die Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren anhand der eingereichten und mit dem vorliegenden Projekt vergleichbaren Referenzen sowie der Leistungsfähigkeit des Bewerberbüros. Diese werden bewertet anhand der nachstehenden Kriterien: Ferner wird die Leistungsfähigkeit des Bewerbers anhand Berufs- und Projekterfahrung bewertet. Gemäß der nachfolgenden Matrix zur Auswertung der Leistungsfähigkeit der Bewerber können maximal 10 Punkte erzielt werden, die für die Berücksichtigung im Verhandlungsverfahren maßgeblich sind. Es werden die Angaben gewertet, die in dem Formular „Checkliste Leistungsfähigkeit“ einzutragen sind. Die Angaben müssen der Wahrheit entsprechen. Die Vergabestelle behält sich vor, die Angaben durch geeignete Nachweise zu überprüfen. Ein Verstoß gegen die Wahrheitspflicht kann zum direkten Ausschluss führen. Die in der Checkliste Leistungsfähigkeit angegebenen Personen müssen aufgrund deren Wertungsrelevanz zwingend das Projekt leiten und begleiten. Ein Austausch wird vertraglich nur zugelassen werden, sofern sich zwingende Gründe (z.B. gesundheitliche Verhinderung, Bürowechsel) ergeben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Wechsel aufgrund der Übernahme eines anderen Projektes nicht zulässig ist und für diese Schlüsselpositionen keine Mitarbeitenden eingesetzt werden dürfen, die im Leistungszeitraum in Ruhestand gehen werden. Die Punkteverteilung ergibt sich aus folgender „Matrix zur Auswertung Leistungsfähigkeit der Bewerber“: Berufserfahrung der Gesamtprojektleitung 20 Jahre und mehr = 10 Punkte 19 Jahre und mehr = 9 Punkte 18 Jahre und mehr = 8 Punkte 17 Jahre und mehr = 7 Punkte 16 Jahre und mehr = 6 Punkte 15 Jahre und mehr = 5 Punkte 14 Jahre und mehr = 4 Punkte 13 Jahre und mehr = 3 Punkte 12 Jahre und mehr = 2 Punkte 11 Jahre und mehr = 1 Punkte 10 Jahre und mehr = 0 Punkte unter 10 Jahren = Ausschluss Insgesamt können aus den Unterkriterien Referenzen und Leistungsfähigkeit 110 Punkte erreicht werden. Die drei Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zu Verhandlungen aufgefordert. Sollte die Auswertung der Punkte ergeben, dass aufgrund von Punktgleichstand mehr als drei Bewerber zu berücksichtigen wären (z.B. weil auf dem dritten Rang zwei oder mehrere gleichrangige Bewerber stehen), behält sich die Vergabestelle vor, bis zu fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern. Sollten nach obigen Maßstäben mehr als fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern sein, weil auf dem zweiten Rang 5 oder mehr gleichrangige Bewerber bzw. dritten Rang 4 oder mehr gleichrangige Bewerber stehen, wird durch Los entschieden, welche dieser Bewerber neben den/dem Bestplatzierten zu Verhandlungen aufgefordert werden. Sollten nach obigen Maßstäben mehr als fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern sein, weil alle Bewerber die volle Punktzahl erreichen, wird durch Los entschieden, welche Bewerber zu Verhandlungen aufgefordert werden.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

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Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung teilweise möglich

    Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Bzgl. vergaberechtlicher Rechtsmittel gilt Folgendes: Nachprüfungsstelle für vergaberechtliche Rechtsmittel ist ggf. die Vergabekammer Westfalen Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster Fax: +49 251-411 2165 E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de Die Vergabestelle weist ergänzend auf folgende Regelungen zu Rechtsmitteln hin: Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Bieter/Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Wörtliche Zitate aus der Leistungsbeschreibung

🤖 KI-unterstützt

Die folgenden Textstellen stammen wortwörtlich aus der Bekanntmachung der Vergabestelle. Wir stellen sie strukturiert dar, ohne sie zu paraphrasieren oder zu interpretieren. Die Zuordnung zu Kategorien erfolgt KI-gestützt — die Zitate selbst sind unverändert und via Substring-Match verifiziert (KI-Transparenz nach Art. 50 EU AI Act).

Zertifikate

Massen-/Flächenaufstellung in Anlehnung DIN 277
Quelle: Bekanntmachung der Vergabestelle
Bau- und Nebenkostenaufstellung in Anlehnung DIN 276
Quelle: Bekanntmachung der Vergabestelle
Wörtliche Zitate aus öffentlichen Bekanntmachungen nach § 5 UrhG (amtliche Werke) und § 51 UrhG (Zitatrecht). Wir prüfen nicht die Richtigkeit der Vergabestellen-Angaben und geben keine Eignungsempfehlung ab. Die vollständige Bekanntmachung ist direkt bei der Vergabestelle und in der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de) einsehbar.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

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  2. Wertung

    nach Ablauf der Angebotsfrist

  3. Vergabeergebnis

    Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht

Preiseinschätzung

Basierend auf 6.114 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 220.684 €
Median 659.503 €
Oberes Quartil 2.079.117 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Vergabeunterlagen

Direkt beim Original-Portal abrufbar.

Stammdaten
Angebotsfrist 12.10.2026, 12:00 Uhr (noch 18 Tage)
Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Auftragsart Bauauftrag + Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Sehr komplex KI
Standort Leichlingen, Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht 13.09.2026
CPV-Codes (4) 45210000 · Bauleistungen
45100000 · Bauleistungen
71320000 · Architektur und Ingenieurwesen
45111000 · Bauleistungen
(Was ist das?)
Erfüllungsort Blütenstadt Leichlingen
Laufzeit 01.07.2027 – 12.03.2028
Rückfrage an die Vergabestelle stellen über die Bieterkommunikation im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de)
Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →
Vergabe-Status (?)
Verfahren laufend
Angebotsfrist läuft noch

Ø Bieter in der Branche 6.9
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 363.219 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 108.942 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 57 Tage
Schätzwert-Abweichung -4%
KMU-Bieteranteil 10%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Nordrhein-Westfalen
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Blütenstadt Leichlingen. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Zuletzt geprüft am 14.09.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle:

Original-Bekanntmachung

Diese Vergabe ist auch auf TED EU veröffentlicht — mit Originaldokumenten und allen Sprachfassungen:

Vergabestelle

Blütenstadt Leichlingen · Leichlingen