AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Abschleppleistungen und Sicherstellungen von (Kraft)-Fahrzeugen aller Art
Stammdaten
- Auftraggeber
- Polizeipräsidium Köln
- Veröffentlicht
- 29.09.2025
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 50118400 — Reparatur und Instandhaltung
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Zuschlagswert
- 2.800.000 €
Beschreibung
Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen (z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahrzeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder. Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) — Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahr-zeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder. Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) — Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen (z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahr-zeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder. Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) — Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahrzeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder. Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) — Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahrzeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder. Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) — Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahrzeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder. Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) — Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahrzeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder. Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) — Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahrzeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder. Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrede Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse IV: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 7,5 tzGM bis 18 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, An-hänger) Klasse V: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 18 tzGM bis 40 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse VI: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 40 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) — Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahr-zeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder. Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrede Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse IV: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 7,5 tzGM bis 18 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse V: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 18 tzGM bis 40 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, An-hänger) Klasse VI: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 40 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) — Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahrzeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder. Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrede Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse IV: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 7,5 tzGM bis 18 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, An-hänger) Klasse V: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 18 tzGM bis 40 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, An-hänger) Klasse VI: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 40 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) — Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahrzeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder. Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrede Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse IV: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 7,5 tzGM bis 18 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, An-hänger) Klasse V: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 18 tzGM bis 40 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse VI: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 40 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) — Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahrzeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder. Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrede Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse IV: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 7,5 tzGM bis 18 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, An-hänger) Klasse V: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 18 tzGM bis 40 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse VI: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 40 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) — Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahrzeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder. Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrede Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse IV: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 7,5 tzGM bis 18 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, An-hänger) Klasse V: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 18 tzGM bis 40 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse VI: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 40 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) — Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahrzeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder. Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrede Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse IV: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 7,5 tzGM bis 18 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, An-hänger) Klasse V: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 18 tzGM bis 40 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse VI: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 40 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) — Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahrzeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder. Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrede Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse IV: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 7,5 tzGM bis 18 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, An-hänger) Klasse V: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 18 tzGM bis 40 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse VI: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 40 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) — Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahrzeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder. Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrede Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse IV: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 7,5 tzGM bis 18 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, An-hänger) Klasse V: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 18 tzGM bis 40 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse VI: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 40 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) — Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahrzeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder. Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrede Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse IV: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 7,5 tzGM bis 18 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, An-hänger) Klasse V: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 18 tzGM bis 40 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse VI: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 40 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) — Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahrzeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder. Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrede Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse IV: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 7,5 tzGM bis 18 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, An-hänger) Klasse V: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 18 tzGM bis 40 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse VI: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 40 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) — Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahrzeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder. Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrede Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse IV: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 7,5 tzGM bis 18 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, An-hänger) Klasse V: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 18 tzGM bis 40 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse VI: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 40 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) — Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahrzeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder. Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrede Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse IV: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 7,5 tzGM bis 18 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, An-hänger) Klasse V: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 18 tzGM bis 40 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse VI: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 40 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) — Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahrzeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder. Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrede Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse IV: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 7,5 tzGM bis 18 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, An-hänger) Klasse V: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 18 tzGM bis 40 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse VI: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 40 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) — Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahrzeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder. Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrede Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse IV: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 7,5 tzGM bis 18 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, An-hänger) Klasse V: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 18 tzGM bis 40 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse VI: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 40 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) — Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahr-zeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder. Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, An-hänger) Klasse IV: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 7,5 tzGM bis 18 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse V: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 18 tzGM bis 40 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse VI: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 40 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) — Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahr-zeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse IV: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 7,5 tzGM bis 18 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse V: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 18 tzGM bis 40 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, An-hänger) Klasse VI: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 40 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) — Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahr-zeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse IV: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 7,5 tzGM bis 18 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse V: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 18 tzGM bis 40 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, An-hänger) Klasse VI: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 40 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) — Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahr-zeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, An-hänger) Klasse IV: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 7,5 tzGM bis 18 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, An-hänger) Klasse V: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 18 tzGM bis 40 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, An-hänger) Klasse VI: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 40 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Vergabe-Nr.: 2025-006 Abschleppleistungen und Sicherstellungen von (Kraft-)Fahrzeugen aller Art Seite 20 von 37 Los 27 BAB A 560 AD St. Augustin bis Ausbauende B8 km 0 bis 13,16 B 56 St. Augustin-Menden bis Siegburg-Zentrum km 0 bis 2,61 Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahrzeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 t zGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, An-hänger) Klasse IV: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 7,5 t zGM bis 18 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse V: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 18 zGM bis 40 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse VI: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 40 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) — Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahrzeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, An-hänger) Klasse IV: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 7,5 tzGM bis 18 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse V: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 18 tzGM bis 40 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse VI: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 40 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Los 28 — Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahrzeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschi-nen, Anhänger) Klasse IV: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 7,5 tzGM bis 18 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschi-nen, Anhänger) Klasse V: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 18 tzGM bis 40 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse VI: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 40 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) — Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahrzeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrede Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse IV: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 7,5 tzGM bis 18 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschi-nen, Anhänger) Klasse V: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 18 tzGM bis 40 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse VI: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 40 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) — Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahrzeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrede Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse IV: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 7,5 tzGM bis 18 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschi-nen, Anhänger) Klasse V: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 18 tzGM bis 40 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse VI: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 40 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger)
Vergabe-Status
- Auftragnehmer (14)
- Abschleppdienst Heinrich GmbH & Co. KG · Abschleppdienst Peters GmbH · Abschleppdienst Zurstrassen GmbH · Barutzky GmbH · Bormann Abschleppdienst · Christophorus Pannenservice GmbH · COLONIA Spezialfahrzeuge Gottfried Schönges GmbH & Co. KG · Freiberg GmbH · Heinrich GmbH&Co. KG · Heinrich Service GmbH & Co. KG · LS Pannenservice GmbH · Marcel Reidt GmbH · Poulwey Autohilfe & Abschleppservice GmbH · Schwientek & Sohn Inh. Jörg Schwientek e.K.
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 03.06.2025
- Vergabeergebnis