AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYYSLLNC/documents) · Abgerufen am 09.08.2026 04:28 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-635211-2025/

Sanierung Rathaus mit Kulturzentraum: Malerarbeiten Technikzentralen

Notice-ID: ted-635211-2025 · Procedure-ID: af89d15a-3832-4ca1-91ca-1e10275a7d2d

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Bocholt, Bocholt
Veröffentlicht
25.09.2025
Frist (Submission)
30.10.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45432200 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
235.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Leistungsbereich beinhaltet alle Maßnahmen der vorgezogenen Malerarbeiten in den Untergeschossen 1. und 2.UG im Rahmen der Sanierung des Rathauses Bocholt. Die Maßnahme erfolgt zeitlich vorgezogen vor Beginn der haustechnischen Installationsarbeiten. Hauptmengen - Erstbeschichtung Wandflächen Mauerwerk, Dispersion ca. 1.150 m2 - Erstbeschichtung Wandflächen Stahlbeton, Dispersion ca. 1.400 m2 - Überholungsbeschichtung Wände, Putz, Dispersion ca. 635 m2 - Überholungsanstrich Wände Stb., Dispersion ca. 960 m2 - Überholungsbeschichtung Mauerwerk, Dispersion ca. 830 m2 - Deckenbeschichtung, Dispersion ca. 1.255 m2 - Bodenbeschichtung, staubbindend ca. 2.500 m2

Vertragslaufzeit

Beginn
27.04.2026
Ende
27.06.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
2 Monate
Bürgschaft
erforderlich

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).