AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.06.2026 03:05 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-635364-2024/

Offenes Verfahren nach der VgV zur Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung für Dienst-/Projektleistungen zur Transformation zum datengesteuerten und DS- und KI-anwendenden Unternehmen

Notice-ID: ted-635364-2024 · Procedure-ID: 56a8eba6-476c-4892-9edc-6a55cedbdbaa

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
BITMARCK Service GmbH, Essen
Veröffentlicht
17.10.2024
Frist (Submission)
19.11.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
72212100 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die BITMARCK Service GmbH erbringt verschiedene Leistungen für die BITMARCK-Gruppe und die Gesellschafter (u. a. gesetzliche Krankenkassen). Im Zusammenhang mit ihrer Aufgabenerledigung zur Softwareentwicklung, Architektur und Design von Software sowie deren Betrieb in den Rechenzentren benötigen die BITMARCK Unternehmen oder ihre Gesellschafter externe Unterstützungsleistungen. Zu diesem Zweck schreibt die BITMARCK Service GmbH die Beschaffung von EDV-/IT-Dienstleistungen im Zusammenhang mit Projektleistungen für die Transformation und die Einführung von Anwendungen im Bereich Data Science (DS) und Künstlicher Intelligenz (KI) aus.

Vertragslaufzeit

Periode
4 Jahre
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).