AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.06.2026 16:59 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-635447-2025/

Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten des Landkreises Kusel im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.

Notice-ID: ted-635447-2025 · Procedure-ID: dd8dea88-a02f-4743-8972-1a96fb4d0478

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Kusel, Kusel
Veröffentlicht
26.09.2025
Frist (Submission)
31.10.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
64210000 — Post- und Telekommunikationsdienste
Branche
Telekommunikation
Rechtsgrundlage
Konzessionsrichtlinie

Beschreibung

Der Landkreis Kusel (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirt-schaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der "Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen" des Landes Rheinland-Pfalz beantragt und ebenfalls Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP52PJ/documents heruntergeladen werden können.

Lose

4 Lose.

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 4 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten des Landkreises Kusel im Wirtschaftlichkeitslückenmodell, hier Los 1: Lauterecken - Wolfstein

Erfüllungsort
Lauterecken-Wolfstein

Los 2 — Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten des Landkreises Kusel im Wirtschaftlichkeitslückenmodell, hier Los 2: Lauterecken - Wolfstein

Erfüllungsort
Lauterecken-Wolfstein

Los 3 — Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten des Landkreises Kusel im Wirtschaftlichkeitslückenmodell, hier Los 3: Kusel - Altenglan

Erfüllungsort
Kusel - Altenglan

Los 4 — Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten des Landkreises Kusel im Wirtschaftlichkeitslückenmodell, hier Los 4: Oberes Glantal

Erfüllungsort
Schönenberg-Kübelberg

Vertragslaufzeit

Periode
84 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau - Vergabekammer -, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).