AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Rahmenvertrag Kopierpapier
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Mannheim Fachbereich Servicestelle Vergabe von Lieferleistungen/ Zentraler Einkauf (60.13), Mannheim
- Veröffentlicht
- 26.09.2025
- Frist (Submission)
- 28.10.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 30197642 — Büromaschinen und Computer
- Branche
- Büro & Verwaltung
- Rahmen-Höchstwert
- 338.880 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Bei der nachfolgenden Beschreibung handelt es sich um die Angabe der geschätzten Gesamtmenge. Die Schätzmenge des Leistungsumfangs stellt zugleich die Höchstmenge dar (siehe Regelung besondere Vertragsbedingungen). Rahmenvertrag für 1 Jahr: Lieferung von Kopierpapier A4, weiß 44.915.000 Blatt; Kopierpapier A3, weiß 927.500 Blatt — Bei der nachfolgenden Beschreibung handelt es sich um die Angabe der geschätzten Gesamtmenge. Die Schätzmenge des Leistungsumfangs stellt zugleich die Höchstmenge dar (siehe Regelung besondere Vertragsbedingungen). Rahmenvertrag für 1 Jahr: Lieferung von Kopierpapier A4, nach ISO 9706 35.000 Blatt; Kopierpapier A3, nach ISO 9706 15.000 Blatt; Papier SRA3 105.000 Blatt; Recycling-Karton 20.000 Blatt — Bei der nachfolgenden Beschreibung handelt es sich um die Angabe der geschätzten Gesamtmenge. Die Schätzmenge des Leistungsumfangs stellt zugleich die Höchstmenge dar (siehe Regelung besondere Vertragsbedingungen). Rahmenvertrag für 1 Jahr: Lieferung Satiniertes Papier in A3 80.000 Blatt und SRA3 73.000 Blatt
Lose
3 Lose (max. 3 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.01.2026
- Ende
- 31.12.2026
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 64 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 28.10.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.