AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXP6YYPYBX0/documents) · Abgerufen am 02.09.2026 14:38 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-63858-2025/

Ausschreibung WBN 2025

Notice-ID: ted-63858-2025 · Procedure-ID: 957e3857-b5a9-4cb3-8d56-37c456217237

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Stammdaten

Auftraggeber
KommWis GmbH, Mainz
Veröffentlicht
15.01.2025
Frist (Submission)
10.02.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
64112000 — Post- und Telekommunikationsdienste
Branche
Verkehr & Logistik
Geschätzter Wert
11.268.500 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Beförderung und Zustellung der Wahlbenachrichtigungen für die Kommunen in Rheinland-Pfalz zu LOS 1 betrifft die im genannten Vertragszeitraum voraussichtlich durchzuführenden landesweiten Wahlen sowie für zeitgleich stattfindende sonstige Wahlen und Entscheide, sofern diese aufgrund einer Landesverordnung gleichzeitig zu den landesweiten Wahlen durchgeführt werden. Von LOS 1 sind insofern z. B. Bürgerentscheide umfasst, die voraussichtlich gleichzeitig mit den stattfindenden Kommunalwahlen durchgeführt werden. Im genannten Vertragszeitraum werden voraussichtlich folgende Wahlen zu LOS 1 stattfinden: 1) Landtagswahl in Rheinland-Pfalz (und ggf. Bürgerentscheide) Frühjahr 2026; 2) Bundestagswahl im Jahr 2029; 3) Voraussichtlich gleichzeitige Durchführung der Kommunalwahlen (und ggfs. Bürgerentscheide) mit der Europawahl im Jahr 2029 Die Beförderung und Zustellung der Wahlbenachrichtigungen für die Kommunen in Rheinland-Pfalz zu LOS 2 betrifft die im genannten Vertragszeitraum voraussichtlich durchzuführenden unterjährigen Wahlen wie bspw. Personenwahlen, Bürgerentscheide und die Wahl der Beiräte für Migration und Integration etc. Unterjährige Wahlen können je nach Bedarf beauftragt werden. — Die Beförderung und Zustellung der Wahlbenachrichtigungen für die Kommunen in Rheinland-Pfalz zu LOS 1 betrifft die im genannten Vertragszeitraum voraussichtlich durchzuführenden landesweiten Wahlen sowie für zeitgleich stattfindende sonstige Wahlen und Entscheide, sofern diese aufgrund einer Landesverordnung gleichzeitig zu den landesweiten Wahlen durchgeführt werden. Von LOS 1 sind insofern z. B. Bürgerentscheide umfasst, die voraussichtlich gleichzeitig mit den stattfindenden Kommunalwahlen durchgeführt werden. Im genannten Vertragszeitraum werden voraussichtlich folgende Wahlen zu LOS 1 stattfinden: 1) Landtagswahl in Rheinland-Pfalz (und ggf. Bürgerentscheide) Frühjahr 2026; 2) Bundestagswahl im Jahr 2029; 3) Voraussichtlich gleichzeitige Durchführung der Kommunalwahlen (und ggfs. Bürgerentscheide) mit der Europawahl im Jahr 2029 Die Beförderung und Zustellung der Wahlbenachrichtigungen für die Kommunen in Rheinland-Pfalz zu LOS 2 betrifft die im genannten Vertragszeitraum voraussichtlich durchzuführenden unterjährigen Wahlen wie bspw. Personenwahlen, Bürgerentscheide und die Wahl der Beiräte für Migration und Integration etc. Unterjährige Wahlen können je nach Bedarf beauftragt werden.

Lose

2 Lose.

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Flächenwahlen

Geschätzter Wert
8.724.000 €

Los 2 — Unterjährige Wahlen

Geschätzter Wert
2.544.500 €

Vertragslaufzeit

Periode
48 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
22 Tage
Eilverfahren
Ja — verkürzte Mindestfristen

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Pfalz im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).