AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/198777) · Abgerufen am 04.09.2026 16:03 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-638700-2025/

Dachabdichtungs- und Klempnerarbeiten LOS 15 Rahmenvertrag

Notice-ID: ted-638700-2025 · Procedure-ID: 69720b15-3a0e-41a3-ab6e-7ef8c29ebf00

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Stammdaten

Auftraggeber
Land Berlin vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH
Veröffentlicht
29.09.2025
Frist (Submission)
29.10.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45000000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rahmen-Höchstwert
2.000.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Tempelhof Projekt GmbH, im Namen und auf Rechnung des Land Berlin, beabsichtigt die Bindung von neuen Rahmenvereinbarungspartnern zur Umsetzung von kleinen baulichen Unterhaltungsarbeiten. Die Laufzeit soll 3 Jahre mit einer automatischen Verlängerung von 1 Jahr betragen. Der Beginn des Rahmenvereinbarung soll ab dem 29.12.2025 gelten und bis maximal 28.12.2029 bestehen. Die RV soll mit max. 3 Bietern geschlossen werden. Bitte in den Grunddaten anpassen, dass mehrere Zuschläge ermöglicht werden sollen

Vertragslaufzeit

Periode
36 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
61 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Land Berlin vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).