AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Gebäudereinigung in Objekten der Stadt Altena
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Altena, Altena
- Veröffentlicht
- 29.09.2025
- Frist (Submission)
- 30.10.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 90910000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
- Branche
- Facility Management & Gebäudetechnik
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die Leistungen fallen in zwei Losen an. Die Aufteilung der Lose ist unter mengenmäßigen, örtlichen und fachlichen Gesichtspunkten erfolgt. Los 1 betrifft Unterhalts- und Grundreinigung in Objekten der Stadt Altena. Die Gebäude verfügen über eine Grundfläche von 35.750 qm. Die jährliche Reinigungsfläche beträgt 4.400.000 qm. Los 2 betrifft Glas-/Rahmenreinigung in Objekten der Stadt Altena. Die Gebäude verfügen über eine Fläche (lichtes Rohbaumaß, einseitig gemessen) von 8.420,00 qm. Die Reinigung erfolgt zweimal jährlich beidseitig sofern nicht explizit anders beschrieben. — Die Leistungen fallen in zwei Losen an. Die Aufteilung der Lose ist unter mengenmäßigen, örtlichen und fachlichen Gesichtspunkten erfolgt. Los 1 betrifft Unterhalts- und Grundreinigung in Objekten der Stadt Altena. Die Gebäude verfügen über eine Grundfläche von 35.750 qm. Die jährliche Reinigungsfläche beträgt 4.400.000 qm. Los 2 betrifft Glas-/Rahmenreinigung in Objekten der Stadt Altena. Die Gebäude verfügen über eine Fläche (lichtes Rohbaumaß, einseitig gemessen) von 8.420,00 qm. Die Reinigung erfolgt zweimal jährlich beidseitig sofern nicht explizit anders beschrieben.
Lose
2 Lose (max. 2 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.01.2026
- Ende
- 31.12.2027
- Verlängerungsoption
- bis zu 2× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 60 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 30.10.2025
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Westfalen, Münster
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.