AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/fadc3778-3863-438c-900b-33fb66697eb5) · Abgerufen am 10.09.2026 07:58 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-644075-2024/

Begleitende Prüfung der Nachhaltigkeitserklärung im Lagebericht der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH für das Geschäftsjahre 2025]

Notice-ID: ted-644075-2024 · Procedure-ID: b98376ca-f48a-4529-8f27-12f3374dc1ef

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Stammdaten

Auftraggeber
Rhein-Neckar-Verkehr GmbH, Mannheim
Veröffentlicht
04.10.2024
Frist (Submission)
04.11.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79000000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Die rnv befindet derzeit in der Vorbereitungsphase zur Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts, welcher erstmalig Anfang 2026 für das Jahr 2025 erstellt wird. Der Nachhaltigkeitsbericht wird im Lagebericht des regulären Geschäftsberichts veröffentlicht und muss im Rahmen des Jahresabschlusses von einem Wirtschaftsprüfer geprüft werden. Da es sich um den ersten Nachhaltigkeitsbericht handelt ist eine prozessbegleitende Prüfung vorgesehen und notwendig. Das erste Datenpaket zur Prüfung ("Verfahren und Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse") wird im Mai 2024 fertig gestellt und soll anschließend geprüft werden. Die Prüfung weiterer Pakete soll sukzessive nach Erstellung erfolgen. Die finale Prüfung des ersten Berichts wird dann zeitgleich mit dem Finanzteil im Lagebericht abgeschlossen. Der Nachhaltigkeitsbericht ist ab 2026 jährlich zu erstellen. Das bedeutet, dass auch die Prüfleistung jährlich benötigt wird.

Vertragslaufzeit

Beginn
30.11.2024
Ende
31.03.2026
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
41 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).