AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/c256c2c9-4479-450f-a4d0-766bbd246bf8) · Abgerufen am 03.10.2026 07:57 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-644734-2024/

Wasserversorgung Schwabach - Rohrleitungsumverlegung

Notice-ID: ted-644734-2024 · Procedure-ID: c256c2c9-4479-450f-a4d0-766bbd246bf8

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtwerke Schwabach GmbH, Schwabach
Veröffentlicht
21.10.2024
Frist (Submission)
21.11.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45232150 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Stadtwerke Schwabach betreiben zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung der Stadt Schwabach verschiedene Gewinnungen und Aufbereitungen. Diese Anlagen werden grundlegend umstrukturiert, um die Wasserversorgung zu optimieren und langfristig sicherzustellen. Im Umfang dieser Umstrukturierung ist auch der Neubau des Wasserwerks Heidenberg vorgesehen. Im Vorfeld des Neubaus sind die bestehenden Leitungen, die durch den geplanten Standort des neuen Wasserwerks verlaufen, umzuverlegen. Das LV umfasst: Die Rohrleitungs- und Kabelumverlegearbeiten als Vorgriffsmaßnahme für den späteren Neubau des Wasserwerks Heidenberg in der Nähe von Obermainbach, Stadt Schwabach, im Regierungsbezirk Mittelfranken, Bundesland Bayern.

Vertragslaufzeit

Beginn
10.02.2025
Ende
17.05.2025

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 DAYS

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).