AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.06.2026 04:48 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-644866-2025/

Abfallentsorgung für die Unternehmensgruppe St. Georg

Notice-ID: ted-644866-2025 · Procedure-ID: 69c76702-ddb1-44ce-9021-5847d2b020f6

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Stammdaten

Auftraggeber
Klinikum St. Georg gGmbH, Leipzig
Veröffentlicht
16.09.2025
Frist (Submission)
10.11.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90524400 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Entsorgung & Recycling
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand des Auftrags ist die Abfallentsorgung einschließlich Transportdienstleistungen für die verschiedenen Standorte der Unternehmensgruppe St. Georg

Lose

5 Lose (max. 5 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 5 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Krankenhaustypischer Abfall

Erfüllungsort
Leipzig

Los 2 — Biologischer Abfall (Speisereste)

Erfüllungsort
Leipzig

Los 3 — nicht gefährlicher Abfall / Wertstoffe inklusive Abfälle der Abfallschlüssel Nr. 18 01 04 (B Müll)

Erfüllungsort
Leipzig

Los 4 — Abfall, welcher den Datenschutzbedingungen unterliegt

Erfüllungsort
Leipzig

Los 5 — Abfallentsorgung Fachkrankenhaus Hubertusburg gGmbH

Erfüllungsort
Wermsdorf

Vertragslaufzeit

Periode
4 Jahre

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
8 Wochen

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Leipzig

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).